- Hausnotruf bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5: Was zahlt die Kasse?
- Hausnotruf ohne Pflegegrad: Wer zahlt — und was hilft wirklich?
- Was kostet ein Einsatz beim Hausnotruf?
Im Fokus Hausnotruf: Kosten und Zuschuss Ein Knopfdruck, und jemand meldet sich. Was die Pflegekasse dazugibt. - Hörgeräte: Kosten und Krankenkassen-Zuschuss
- Pflegebett beantragen: Wer zahlt und wie Sie es bekommen
- Hilfsmittel auf Rezept: Wie Sie Rollator, Rollstuhl und Co. bekommen
- Inkontinenzmaterial auf Rezept: Was die Krankenkasse zahlt
- Duschhocker, Haltegriff, Toilettensitz: wer zahlt?
- Das Hilfsmittelverzeichnis: was drinsteht und was ein fehlender Eintrag bedeutet
- Hilfsmittel kaputt: wer Reparatur, Wartung und Ersatz zahlt
- Hilfsmittel im Pflegeheim: wer zahlt was
Im Fokus Pflegebox: kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz: jeden Monat von der Pflegekasse bezahlt – schon ab Pflegegrad 1. - Die Kasse antwortet nicht: wann ein Hilfsmittel als genehmigt gilt
- Patientenlifter und Pflegerollstuhl: wer zahlt was
- Anti-Dekubitus-Matratze und Sitzkissen: wann die Krankenkasse zahlt
- Stoma und Katheter: die laufende Versorgung mit Verbrauchshilfsmitteln
- Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens: warum die Kasse manches nicht zahlt
Im Fokus Elektrorollstuhl auf Rezept: Was die Krankenkasse zahlt – auch beim Elektromobil Mit ärztlichem Rezept zahlt die Krankenkasse – einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. - Hilfsmittel als Leihgerät: warum vieles gebraucht kommt
- Rutschbrett, Drehscheibe, Aufstehhilfe: die kleinen Transferhilfen
- Sondennahrung und Trinknahrung: wann die Krankenkasse die Ernährung zahlt
Im Bereich Hilfsmittel & Geräte finden Sie Ratgeber zu den technischen Hilfen, die den Alltag sicherer und leichter machen – und dazu, wer sie bezahlt. Denn die Kostenträger sind unterschiedlich: Manche Hilfen übernimmt die Pflegekasse, andere die Krankenkasse.
Der Hausnotruf sichert im Notfall schnelle Hilfe; die Pflegekasse gibt einen Zuschuss dazu. Die Pflegebox liefert monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und steht schon ab Pflegegrad 1 zu. Hörgeräte dagegen sind eine Leistung der Krankenkasse nach § 33 SGB V und brauchen keinen Pflegegrad. Auch einen Elektrorollstuhl oder ein Elektromobil zahlt die Krankenkasse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen jeweils gelten, wie hoch die Zuschüsse sind und wie Sie den Antrag stellen, erklären die einzelnen Ratgeber.