Illustration: Rollator, Pflegebox, Hörgerät und Rollstuhl nebeneinander auf hellem Grund.
Im Fokus Hausnotruf: Kosten und Zuschuss Ein Knopfdruck, und jemand meldet sich. Was die Pflegekasse dazugibt. Im Fokus Pflegebox: kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz: jeden Monat von der Pflegekasse bezahlt – schon ab Pflegegrad 1. Im Fokus Elektrorollstuhl auf Rezept: Was die Krankenkasse zahlt – auch beim Elektromobil Mit ärztlichem Rezept zahlt die Krankenkasse – einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.

Im Bereich Hilfsmittel & Geräte finden Sie Ratgeber zu den technischen Hilfen, die den Alltag sicherer und leichter machen – und dazu, wer sie bezahlt. Denn die Kostenträger sind unterschiedlich: Manche Hilfen übernimmt die Pflegekasse, andere die Krankenkasse.

Der Hausnotruf sichert im Notfall schnelle Hilfe; die Pflegekasse gibt einen Zuschuss dazu. Die Pflegebox liefert monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und steht schon ab Pflegegrad 1 zu. Hörgeräte dagegen sind eine Leistung der Krankenkasse nach § 33 SGB V und brauchen keinen Pflegegrad. Auch einen Elektrorollstuhl oder ein Elektromobil zahlt die Krankenkasse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen jeweils gelten, wie hoch die Zuschüsse sind und wie Sie den Antrag stellen, erklären die einzelnen Ratgeber.