- Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt
- Pflegegrad-Höherstufung: wann sich der Antrag lohnt und wie er läuft
- Pflegegrad 1: Diese Leistungen bekommen Sie wirklich (2026)
- Pflegegrad 2: Alle Leistungen und Beträge 2026
- Pflegegrad 3: Alle Leistungen und Beträge 2026
- Pflegegrad 4: Alle Leistungen und Beträge 2026
- Pflegegrad 5: Alle Leistungen und Beträge 2026
- Den Gutachtertermin vorbereiten: So zeigen Sie, wie Ihr Alltag wirklich ist
- Pflegegutachten anfordern und richtig lesen
- Pflegegrad im Eilverfahren: Wenn die Begutachtung nicht warten kann
- Pflegegrad im Hospiz und in der Palliativversorgung: Lohnt der Antrag noch?
- Befristeter Pflegegrad: Nachbegutachtung, Fristen und Ihre Rechte
- Pflegegrad für Kinder: So läuft die Begutachtung wirklich
- Pflegegrad bei Parkinson: worauf es bei der Begutachtung ankommt
- Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid: Frist, Begründung, Ablauf
- Pflegegrad privat versichert: die Begutachtung durch Medicproof
- Behandlungspflege und Pflegegrad: warum Medikamente und Verbände mitzählen
- Pflegegrad bei Multipler Sklerose: worauf es bei der Begutachtung ankommt
- Pflegegrad bei Krebs: worauf es bei der Begutachtung ankommt
- Pflegegrad bei Depression: worauf es bei der Begutachtung ankommt
- Begutachtung per Telefon oder Video: wann Sie den Hausbesuch verlangen können
- Begutachtung nach Aktenlage: wann der Medizinische Dienst ohne Hausbesuch entscheidet
- Pflegegrad bei Diabetes: worauf es bei der Begutachtung ankommt
- Pflegegrad nach Schlaganfall: worauf es bei der Begutachtung ankommt
- Pflegegrad bei Herzschwäche und COPD: worauf es bei der Begutachtung ankommt
- Pflegegrad bei Rheuma und Arthrose: worauf es bei der Begutachtung ankommt
- Die Vorversicherungszeit: zwei Jahre Versicherung, bevor die Pflegekasse zahlt
Im Bereich Pflegegrad bekommen begleiten wir Sie vom ersten Antrag bis zum Bescheid. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen.
Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse; anschließend beurteilt der Medizinische Dienst bei einem Begutachtungstermin, wie selbstständig der Alltag noch bewältigt wird. Auf diesen Termin können Sie sich vorbereiten, indem Sie einen normalen Tag zeigen und nichts beschönigen. Aus der Begutachtung ergibt sich der Pflegegrad von 1 bis 5.
Pflegegrad 1 bringt zwar kein Pflegegeld, aber echte Ansprüche wie den Entlastungsbetrag; ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld und Sachleistung hinzu, die mit jedem Grad steigen. Was jeder einzelne Grad umfasst, zeigen die Ratgeber zu den Pflegegraden 1 bis 5.