Pflegeleistungsrechner 2026: Welche Leistungen stehen mir zu? (Anspruchs-Check)

Ihr Anspruchs-Check · Schritt 1 von 5

Für wen möchten Sie das prüfen?

Dann stellen wir die Fragen so, dass sie zu Ihnen passen.

Dauert etwa 2 Minuten · ohne Anmeldung · kostenlos

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Nichts wird gespeichert oder weitergegeben.

Was dieser Rechner nicht von Ihnen verlangt

Das Ergebnis steht am Ende der Fragen vollständig auf dem Bildschirm — mit allen Beträgen, allen Quellen und der Druckansicht. Es gibt keinen Schritt dazwischen, an dem etwas von Ihnen verlangt wird.

  • Kein Konto und keine Anmeldung. Wir fragen nicht nach Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer — an keiner Stelle.
  • Kein Formular vor dem Ergebnis. Es kommt nicht per E-Mail und nicht nach einem Rückruf, sondern sofort.
  • Keine Bezahlschranke. Auch nicht für den vollständigen Betrag, die Quellenangaben oder den Ausdruck.
  • Ihre Antworten verlassen das Gerät nicht. Gerechnet wird im Browser; weder Ihre Angaben noch Ihre Postleitzahl noch das Ergebnis gehen an einen Server.
  • Keine Weitergabe, keine Vermittlung. Wir leiten nichts an Pflegedienste, Kassen oder Berater weiter, und niemand bezahlt dafür, hier aufzutauchen.

Was wir zählen, sind anonyme Ereignisse wie „Schritt 3 erreicht" — ohne IP-Adresse, ohne Gerätekennung, ohne Cookies und ohne eine einzige Ihrer Antworten. Nachzulesen in der Datenschutzerklärung unter „Anonyme Nutzungszähler im Anspruchs-Check".

Was prüft dieser Rechner?

Der Pflegeleistungsrechner gleicht Ihre Angaben mit den Leistungen der Pflegeversicherung ab und zeigt, welche davon in Ihrer Lage in Frage kommen — mit Betrag, mit dem nächsten Schritt und mit der Quelle. Er stellt vier Fragen: für wen Sie prüfen, ob ein Pflegegrad vorliegt, wer sich kümmert und wobei im Alltag Unterstützung nötig ist. Dazu die Postleitzahl, weil einige Bundesländer eigene Leistungen haben.

Diese 18 Leistungen kennt der Rechner:

  • Alltagshilfen & Haushaltshilfe
  • Beiträge in die Rente der Pflegeperson
  • Beratungsbesuch (freiwillig, kostenfrei)
  • Beratungsbesuch (Pflicht bei Pflegegeld)
  • Elektrorollstuhl oder Elektromobil
  • Entlastungsbetrag
  • Hörgeräte (704,37 € pro Ohr)
  • Kostenlose Pflegeberatung
  • Kostenlose Pflegekurse
  • Kostenloser Hausnotruf
  • Pflege-Pauschbetrag (Steuer)
  • Pflegebox — Produkte bis 42 €/Monat
  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistung (ambulanter Dienst)
  • Tagespflege & Betreuungsangebote
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)
  • Wohngeld prüfen
  • Wohnumfeldverbesserung – z. B. barrierefreies Bad / Treppenlift

Dazu kommen die Leistungen einzelner Bundesländer, sobald Sie Ihre Postleitzahl eingeben.

Wie sieht ein Ergebnis aus?

Zwei Beispiele, mit denselben Beträgen gerechnet, die auch der Rechner benutzt. Entscheidend ist die Trennung zwischen Geld, das überwiesen wird, und Budgets, die jemand anders abrechnet.

Pflegegrad 2, ein Angehöriger pflegt

Die Tochter versorgt ihre Mutter selbst. Es kommt kein Pflegedienst.

347 € im Monat werden überwiesen, dazu 173 € an zweckgebundenen Budgets, die gegen Rechnung oder auf Antrag abgerufen werden.

  • Entlastungsbetrag 131 €/Monat · gegen Rechnung
  • Pflegebox — Produkte bis 42 €/Monat 42 €/Monat
  • Pflegegeld 347 €/Monat
  • Beratungsbesuch (Pflicht bei Pflegegeld) alle 6 Monate · kostenfrei
  • Beiträge in die Rente der Pflegeperson bis 199 €/Monat*
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) 3.539 €/Jahr* · rund 295 €/Monat
  • Kostenlose Pflegekurse kostenlos
  • Pflege-Pauschbetrag (Steuer) 600 €/Jahr*

Pflegegrad 3, ein ambulanter Dienst kommt

Ein Pflegedienst übernimmt die Grundpflege. Angehörige helfen daneben nicht regelmäßig.

Hier wird nichts überwiesen. Der Pflegedienst rechnet bis 1.497 € im Monat direkt mit der Pflegekasse ab — die pflegebedürftige Person muss nichts vorstrecken. Daneben stehen 173 € an zweckgebundenen Budgets, die sie selbst abruft.

  • Entlastungsbetrag 131 €/Monat · gegen Rechnung
  • Pflegebox — Produkte bis 42 €/Monat 42 €/Monat
  • Pflegesachleistung (ambulanter Dienst) 1.497 €/Monat

Wie wird gerechnet?

Der Rechner addiert keine Beträge, die sich gegenseitig ausschließen. Drei Regeln bestimmen das Ergebnis:

  1. Pflegegeld oder Pflegesachleistung, nie beides in voller Höhe. Pflegen Angehörige, gilt das Pflegegeld; kommt ein Pflegedienst, gilt die Sachleistung. Wer beides kombiniert, bekommt anteilig — der Rechner weist diesen Fall aus, statt ihn glattzurechnen.
  2. In die große Zahl zählen nur die monatlichen Grundleistungen. Jahresbudgets wie die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen mit ihrem Jahresbetrag daneben, nicht in der Summe: Sie lassen sich in einem einzigen Monat ausschöpfen und wären als Monatswert eine Zusage, die niemand einhält.
  3. Der Pflegegrad wird nicht geschätzt. Er entscheidet über fast jeden Betrag, und er wird beim Gutachtertermin festgestellt. Liegt keiner vor, zeigt der Rechner, was ohne Grad möglich ist, und benennt getrennt, was mit einem Grad dazukäme.

Was der Rechner nicht kann: einen Pflegegrad vorhersagen, einen Antrag stellen, Einkommen oder Vermögen berücksichtigen und entscheiden, ob eine Kasse bewilligt. Ob und in welcher Höhe eine Leistung bewilligt wird, entscheidet Ihre Pflege- bzw. Krankenkasse.

Woher kommen die Zahlen?

Alle Beträge stammen aus Bundesgesundheitsministerium (Leistungsbeträge 2026), GKV-Spitzenverband, SGB XI/V. Jede Zahl steht im Quelltext dieser Seite an genau einer Stelle und wird mit Datum geführt; der Rechner und diese Beispiele lesen dieselbe Stelle.

Häufige Fragen zum Rechner

Kostet der Rechner etwas?
Nein. Der Rechner ist kostenlos, es gibt keine Anmeldung, kein Konto und keine Probezeit, die später etwas kostet.
Muss ich meine E-Mail-Adresse angeben?
Nein. Es gibt auf dieser Seite kein Feld für Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer. Das Ergebnis erscheint sofort, ohne dass Sie etwas hinterlassen.
Kann ich den Rechner auch ohne Pflegegrad benutzen?
Ja. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, zeigt der Rechner zuerst, was heute schon möglich ist, und getrennt davon, was mit einem Pflegegrad dazukäme. Welchen Grad jemand bekommt, entscheidet allein der Gutachtertermin — das rechnet dieser Rechner nicht aus.
Bekomme ich das ganze Geld ausgezahlt?
Nein, und der Rechner trennt das im Ergebnis. Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen. Die Pflegesachleistung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab; sie erscheint nie auf Ihrem Konto. Andere Budgets gibt es nur gegen Rechnung oder auf Antrag.
Was passiert mit meinen Angaben?
Sie verlassen Ihr Gerät nicht. Der Rechner rechnet vollständig im Browser; Ihre Antworten, Ihre Postleitzahl und Ihr Ergebnis werden nirgendwohin gesendet und nirgendwo gespeichert. Übertragen wird ausschließlich ein anonymer Zähler darüber, wie viele Menschen einen Schritt erreicht haben — ohne Inhalt, ohne Kennung, ohne Ihre Antworten.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine Orientierung auf Basis der amtlichen Beträge und Ihrer Angaben. Ob und in welcher Höhe eine Leistung bewilligt wird, entscheidet Ihre Pflege- oder Krankenkasse. Verbindlich Auskunft geben Ihre Pflegekasse, der Medizinische Dienst, ein Pflegestützpunkt oder eine Sozialberatung.