Pflegeleistungsrechner 2026: Welche Leistungen stehen mir zu? (Anspruchs-Check)
Ihr Anspruchs-Check · Schritt 1 von 5
Für wen möchten Sie das prüfen?
Dann stellen wir die Fragen so, dass sie zu Ihnen passen.
Dauert etwa 2 Minuten · ohne Anmeldung · kostenlos
Gibt es schon einen Pflegegrad?
Er entscheidet über fast alle Leistungen — auch ein beantragter zählt schon.
Pflegegrad
Pflegegrad
Wer kümmert sich um Sie?
Davon hängt ab, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistung gilt.
Mit der Wahl geht es direkt weiter.
Wobei brauchen Sie im Alltag Unterstützung?
Mehrfachauswahl möglich. Daraus ergeben sich Zuschüsse, etwa für Hörgeräte oder den Badumbau.
Wo wohnen Sie?
Manche Leistungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern — deshalb die Postleitzahl.
Bitte 5 Ziffern eingeben
Landesleistungen prüfen wir für alle 16 Bundesländer
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Ihr Anspruch wird geprüft …
Daten werden geprüft …
- Angaben werden erfasst
- Leistungen werden abgeglichen
- Ergebnis wird vorbereitet
wasmirzusteht.de · Anspruchs-Check · Stand · Beträge 2026
Ihr Ergebnis
Basierend auf Ihren Angaben stehen Ihnen bis zu
0 €
an monatlichen Grundleistungen zu
Orientierung auf Basis der offiziellen Beträge 2026 — ob und in welcher Höhe eine Leistung bewilligt wird, entscheidet Ihre Pflege- bzw. Krankenkasse.
Das steht Ihnen zu — Leistungen, die Sie abrufen können:
Quellen: Bundesgesundheitsministerium (Leistungsbeträge 2026), GKV-Spitzenverband, SGB XI/V.
Ihr erster Schritt: Pflegegrad beantragen
So bereiten Sie den Termin vor: Führen Sie vorher ein, zwei Wochen ein kurzes Pflege-Tagebuch — wobei, wie oft und wie lange Sie Hilfe brauchen. Und untertreiben Sie am Termin nicht; viele schätzen sich selbstständiger ein, als sie sind.
Wie geht es weiter?
Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir merken uns nichts.
Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Nichts wird gespeichert oder weitergegeben.
Was dieser Rechner nicht von Ihnen verlangt
Das Ergebnis steht am Ende der Fragen vollständig auf dem Bildschirm — mit allen Beträgen, allen Quellen und der Druckansicht. Es gibt keinen Schritt dazwischen, an dem etwas von Ihnen verlangt wird.
- Kein Konto und keine Anmeldung. Wir fragen nicht nach Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer — an keiner Stelle.
- Kein Formular vor dem Ergebnis. Es kommt nicht per E-Mail und nicht nach einem Rückruf, sondern sofort.
- Keine Bezahlschranke. Auch nicht für den vollständigen Betrag, die Quellenangaben oder den Ausdruck.
- Ihre Antworten verlassen das Gerät nicht. Gerechnet wird im Browser; weder Ihre Angaben noch Ihre Postleitzahl noch das Ergebnis gehen an einen Server.
- Keine Weitergabe, keine Vermittlung. Wir leiten nichts an Pflegedienste, Kassen oder Berater weiter, und niemand bezahlt dafür, hier aufzutauchen.
Was wir zählen, sind anonyme Ereignisse wie „Schritt 3 erreicht" — ohne IP-Adresse, ohne Gerätekennung, ohne Cookies und ohne eine einzige Ihrer Antworten. Nachzulesen in der Datenschutzerklärung unter „Anonyme Nutzungszähler im Anspruchs-Check".
Was prüft dieser Rechner?
Der Pflegeleistungsrechner gleicht Ihre Angaben mit den Leistungen der Pflegeversicherung ab und zeigt, welche davon in Ihrer Lage in Frage kommen — mit Betrag, mit dem nächsten Schritt und mit der Quelle. Er stellt vier Fragen: für wen Sie prüfen, ob ein Pflegegrad vorliegt, wer sich kümmert und wobei im Alltag Unterstützung nötig ist. Dazu die Postleitzahl, weil einige Bundesländer eigene Leistungen haben.
Diese 18 Leistungen kennt der Rechner:
- Alltagshilfen & Haushaltshilfe
- Beiträge in die Rente der Pflegeperson
- Beratungsbesuch (freiwillig, kostenfrei)
- Beratungsbesuch (Pflicht bei Pflegegeld)
- Elektrorollstuhl oder Elektromobil
- Entlastungsbetrag
- Hörgeräte (704,37 € pro Ohr)
- Kostenlose Pflegeberatung
- Kostenlose Pflegekurse
- Kostenloser Hausnotruf
- Pflege-Pauschbetrag (Steuer)
- Pflegebox — Produkte bis 42 €/Monat
- Pflegegeld
- Pflegesachleistung (ambulanter Dienst)
- Tagespflege & Betreuungsangebote
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)
- Wohngeld prüfen
- Wohnumfeldverbesserung – z. B. barrierefreies Bad / Treppenlift
Dazu kommen die Leistungen einzelner Bundesländer, sobald Sie Ihre Postleitzahl eingeben.
Wie sieht ein Ergebnis aus?
Zwei Beispiele, mit denselben Beträgen gerechnet, die auch der Rechner benutzt. Entscheidend ist die Trennung zwischen Geld, das überwiesen wird, und Budgets, die jemand anders abrechnet.
Pflegegrad 2, ein Angehöriger pflegt
Die Tochter versorgt ihre Mutter selbst. Es kommt kein Pflegedienst.
347 € im Monat werden überwiesen, dazu 173 € an zweckgebundenen Budgets, die gegen Rechnung oder auf Antrag abgerufen werden.
- Entlastungsbetrag 131 €/Monat · gegen Rechnung
- Pflegebox — Produkte bis 42 €/Monat 42 €/Monat
- Pflegegeld 347 €/Monat
- Beratungsbesuch (Pflicht bei Pflegegeld) alle 6 Monate · kostenfrei
- Beiträge in die Rente der Pflegeperson bis 199 €/Monat*
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) 3.539 €/Jahr* · rund 295 €/Monat
- Kostenlose Pflegekurse kostenlos
- Pflege-Pauschbetrag (Steuer) 600 €/Jahr*
Pflegegrad 3, ein ambulanter Dienst kommt
Ein Pflegedienst übernimmt die Grundpflege. Angehörige helfen daneben nicht regelmäßig.
Hier wird nichts überwiesen. Der Pflegedienst rechnet bis 1.497 € im Monat direkt mit der Pflegekasse ab — die pflegebedürftige Person muss nichts vorstrecken. Daneben stehen 173 € an zweckgebundenen Budgets, die sie selbst abruft.
- Entlastungsbetrag 131 €/Monat · gegen Rechnung
- Pflegebox — Produkte bis 42 €/Monat 42 €/Monat
- Pflegesachleistung (ambulanter Dienst) 1.497 €/Monat
Wie wird gerechnet?
Der Rechner addiert keine Beträge, die sich gegenseitig ausschließen. Drei Regeln bestimmen das Ergebnis:
- Pflegegeld oder Pflegesachleistung, nie beides in voller Höhe. Pflegen Angehörige, gilt das Pflegegeld; kommt ein Pflegedienst, gilt die Sachleistung. Wer beides kombiniert, bekommt anteilig — der Rechner weist diesen Fall aus, statt ihn glattzurechnen.
- In die große Zahl zählen nur die monatlichen Grundleistungen. Jahresbudgets wie die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen mit ihrem Jahresbetrag daneben, nicht in der Summe: Sie lassen sich in einem einzigen Monat ausschöpfen und wären als Monatswert eine Zusage, die niemand einhält.
- Der Pflegegrad wird nicht geschätzt. Er entscheidet über fast jeden Betrag, und er wird beim Gutachtertermin festgestellt. Liegt keiner vor, zeigt der Rechner, was ohne Grad möglich ist, und benennt getrennt, was mit einem Grad dazukäme.
Was der Rechner nicht kann: einen Pflegegrad vorhersagen, einen Antrag stellen, Einkommen oder Vermögen berücksichtigen und entscheiden, ob eine Kasse bewilligt. Ob und in welcher Höhe eine Leistung bewilligt wird, entscheidet Ihre Pflege- bzw. Krankenkasse.
Woher kommen die Zahlen?
Alle Beträge stammen aus Bundesgesundheitsministerium (Leistungsbeträge 2026), GKV-Spitzenverband, SGB XI/V. Jede Zahl steht im Quelltext dieser Seite an genau einer Stelle und wird mit Datum geführt; der Rechner und diese Beispiele lesen dieselbe Stelle.
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Beiträge in die Rente der Pflegeperson
Stand ab 1.1.2026 · von uns geprüft 07.09.2026
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Beratungsbesuch (Pflicht bei Pflegegeld)
Stand ab 1.1.2026 · von uns geprüft 07.09.2026
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Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025)
Stand ab 1.1.2026 · von uns geprüft 18.08.2026
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Hörgeräte (704,37 € pro Ohr)
GKV-Spitzenverband, Festbetrag Hörhilfen (§ 33 SGB V)
Stand ab 1.4.2022 · von uns geprüft 18.08.2026
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Kostenlose Pflegeberatung
§ 7a SGB XI (Anspruch auf kostenlose individuelle Pflegeberatung)
Stand geprüft am 18.8.2026 · von uns geprüft 18.08.2026
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Kostenlose Pflegekurse
Stand Stand 2026
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Kostenloser Hausnotruf
Stand ab 1.4.2026 · von uns geprüft 18.08.2026
-
Pflege-Pauschbetrag (Steuer)
Stand Stand 2026 · von uns geprüft 07.09.2026
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Pflegebox — Produkte bis 42 €/Monat
Stand ab 1.1.2026 · von uns geprüft 18.08.2026
-
Pflegegeld
§ 37 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025)
Stand ab 1.1.2026 · von uns geprüft 18.08.2026
-
Pflegesachleistung (ambulanter Dienst)
§ 36 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025)
Stand ab 1.1.2026 · von uns geprüft 18.08.2026
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Tagespflege & Betreuungsangebote
§ 41 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025)
Stand ab 1.1.2026 · von uns geprüft 18.08.2026
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Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)
§ 42a SGB XI (gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege)
Stand ab 1.1.2026 · von uns geprüft 18.08.2026
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Wohnumfeldverbesserung – z. B. barrierefreies Bad / Treppenlift
§ 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
Stand ab 1.1.2026 · von uns geprüft 18.08.2026
Häufige Fragen zum Rechner
- Kostet der Rechner etwas?
- Nein. Der Rechner ist kostenlos, es gibt keine Anmeldung, kein Konto und keine Probezeit, die später etwas kostet.
- Muss ich meine E-Mail-Adresse angeben?
- Nein. Es gibt auf dieser Seite kein Feld für Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer. Das Ergebnis erscheint sofort, ohne dass Sie etwas hinterlassen.
- Kann ich den Rechner auch ohne Pflegegrad benutzen?
- Ja. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, zeigt der Rechner zuerst, was heute schon möglich ist, und getrennt davon, was mit einem Pflegegrad dazukäme. Welchen Grad jemand bekommt, entscheidet allein der Gutachtertermin — das rechnet dieser Rechner nicht aus.
- Bekomme ich das ganze Geld ausgezahlt?
- Nein, und der Rechner trennt das im Ergebnis. Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen. Die Pflegesachleistung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab; sie erscheint nie auf Ihrem Konto. Andere Budgets gibt es nur gegen Rechnung oder auf Antrag.
- Was passiert mit meinen Angaben?
- Sie verlassen Ihr Gerät nicht. Der Rechner rechnet vollständig im Browser; Ihre Antworten, Ihre Postleitzahl und Ihr Ergebnis werden nirgendwohin gesendet und nirgendwo gespeichert. Übertragen wird ausschließlich ein anonymer Zähler darüber, wie viele Menschen einen Schritt erreicht haben — ohne Inhalt, ohne Kennung, ohne Ihre Antworten.
- Ist das Ergebnis verbindlich?
- Nein. Es ist eine Orientierung auf Basis der amtlichen Beträge und Ihrer Angaben. Ob und in welcher Höhe eine Leistung bewilligt wird, entscheidet Ihre Pflege- oder Krankenkasse. Verbindlich Auskunft geben Ihre Pflegekasse, der Medizinische Dienst, ein Pflegestützpunkt oder eine Sozialberatung.