- Was steht mir zu, wenn ich meine Mutter pflege?
- Pflegezeit und Familienpflegezeit: Was Ihnen im Job zusteht
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Was jetzt zu regeln ist
- Zentrales Vorsorgeregister: die Vollmacht auffindbar machen
- Die Betreuungsbehörde: Vollmacht beglaubigen und beraten lassen
- Rechtliche Betreuung: wann das Gericht einen Betreuer bestellt
- Als Betreuer bestellt: welche Pflichten jetzt auf Sie zukommen
- Kontrollbetreuer: wenn Angehörige den Verdacht haben, dass eine Vollmacht missbraucht wird
- Schwerbehindertenausweis: Antrag, Merkzeichen, Wirkung
- Entlassmanagement: Ihre Rechte bei der Krankenhausentlassung
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Anspruch, Ablauf, Kosten
- Schlaganfall: Was jetzt zu tun ist – und was Ihnen zusteht
- Beginnende Demenz: Was jetzt zählt
- Plötzlicher Sturz: Was jetzt zählt
- Patientenverfügung: was sie regelt und wann sie bindet
- Rundfunkbeitrag bei Pflegebedürftigkeit: Befreiung und Ermäßigung
- Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: was jedes einzelne bringt
- Parkausweis und Parkerleichterungen: wer welchen bekommt und was er erlaubt
- Bankvollmacht: Geldgeschäfte regeln, solange es noch geht
- Einwilligungsvorbehalt: wann eine betreute Person nicht mehr allein unterschreiben darf
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung, Ermäßigung und die Wahl dazwischen
- Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen: der Weg bei einem Grad unter 50
Wenn Pflege plötzlich beginnt, ist die erste Zeit oft überfordernd. Dieser Bereich hilft Ihnen, in typischen Auslöser-Situationen ruhig und der Reihe nach das Richtige zu tun.
Nach einem Schlaganfall werden schon in den ersten Tagen wichtige Dinge geregelt – von der Reha bis zum Übergang nach Hause. Ähnlich bei einem Sturz im Alter, bei dem die Weichen häufig bereits im Krankenhaus gestellt werden. Und bei einer beginnenden Demenz kommt es darauf an, die ersten Zeichen richtig zu deuten und die Diagnose zu klären.
In allen drei Situationen gehört dazu, frühzeitig den Pflegegrad zu sichern, der wirklich zusteht, und das Zuhause sicherer zu machen. Wie Sie dabei Schritt für Schritt vorgehen, zeigen die einzelnen Ratgeber.
Wer sich lieber persönlich durch die erste Zeit begleiten lässt, hat darauf einen gesetzlichen Anspruch: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos und findet auf Wunsch zu Hause statt.