Rundfunkbeitrag bei Pflegebedürftigkeit: Befreiung und Ermäßigung

Ein Pflegegrad allein befreit nicht. Welche Leistungen zur Befreiung führen, wann der Beitrag sinkt und was im Pflegeheim gilt.

Stand: September 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Der Rundfunkbeitrag steht selten oben auf der Liste, wenn eine Pflegesituation beginnt. Er läuft im Hintergrund weiter, vierteljährlich, und fällt erst auf, wenn das Geld knapper wird oder ein Kontoauszug bei den Papieren für das Sozialamt landet.

Dabei gibt es zwei Wege, ihn loszuwerden oder zu senken — und beide werden regelmäßig übersehen, weil sie an etwas anderem hängen, als die meisten vermuten.

Befreit ein Pflegegrad vom Rundfunkbeitrag?

Nein. Der Beitrag hängt an der Wohnung, nicht am Gesundheitszustand: Nach § 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags schuldet ihn, wer eine Wohnung innehat. Ein Pflegegrad ändert daran nichts, auch der höchste nicht. Der Weg zur Entlastung führt entweder über bestimmte Sozialleistungen oder über das Merkzeichen RF.

Diese Unterscheidung erspart viel vergebliche Post. Wer der Landesrundfunkanstalt den Pflegegradbescheid schickt, bekommt eine Ablehnung — nicht aus Härte, sondern weil der Staatsvertrag die Voraussetzungen abschließend aufzählt und der Pflegegrad darin nicht vorkommt.

Das Gleiche gilt für das Pflegegeld der Pflegekasse. Genannt ist im Gesetz nur Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften — also etwa das bayerische Landespflegegeld —, nicht die Leistung nach dem Pflegeversicherungsrecht.

Welche Sozialleistungen führen zur Befreiung?

Vor allem die Leistungen, bei denen das Sozialamt einspringt. § 4 Absatz 1 des Staatsvertrags nennt unter anderem Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bürgergeld, Blindenhilfe — und, für Pflegehaushalte besonders wichtig, die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII.

Leistung Übliche Nachweise
Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) Bewilligungsbescheid des Sozialamts
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) Bewilligungsbescheid des Sozialamts
Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel SGB XII) Bewilligungsbescheid des Sozialamts
Bürgergeld und Sozialgeld nach dem SGB II Bewilligungsbescheid des Jobcenters
Blindenhilfe nach § 72 SGB XII Bescheinigung der Behörde oder Bewilligungsbescheid
Taubblindheit Ärztliche Bescheinigung oder Ausweis mit dem Merkzeichen TBl

Die Hilfe zur Pflege ist der Punkt, an dem die meisten Familien vorbeigehen. Sie greift, wenn Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken — im Heim genauso wie zu Hause. Wer diesen Bescheid bekommt, hält damit zugleich den Nachweis für die Befreiung in der Hand, ohne es zu wissen.

Die Liste des Staatsvertrags ist länger als die Tabelle. Sie enthält auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sonderfürsorgeberechtigte und Ausbildungsförderung für Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen. Wenn Sie regelmäßig eine Sozialleistung beziehen, lohnt der Blick in den Bescheid und der Abgleich mit § 4 Absatz 1.

Wann sinkt der Beitrag auf ein Drittel?

Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF steht. Der Beitrag wird dann auf Antrag auf ein Drittel ermäßigt — er entfällt also nicht, sondern schrumpft. Das Merkzeichen bekommt, wer eine der drei im Staatsvertrag beschriebenen Voraussetzungen erfüllt; entschieden wird darüber beim Versorgungsamt, nicht beim Beitragsservice.

Die drei Gruppen sind: blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung; gehörlose Menschen und solche, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist; und Menschen mit einem nicht nur vorübergehenden Grad der Behinderung von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.

Der letzte Punkt wird oft falsch verstanden. Gemeint ist nicht, dass jemand ungern ausgeht, sondern dass eine Teilnahme dauerhaft ausscheidet — etwa weil sie medizinisch nicht vertretbar ist oder die Umgebung unzumutbar belastet würde. Das Versorgungsamt prüft das im Feststellungsverfahren; wie es abläuft, steht in Schwerbehindertenausweis: Antrag, Merkzeichen, Wirkung.

Befreiung und Ermäßigung schließen einander nicht aus. Wer das Merkzeichen RF hat und zusätzlich eine der genannten Sozialleistungen bezieht, wird befreit — die Ermäßigung ist dann gegenstandslos.

Gilt die Befreiung auch für andere in der Wohnung?

Ja, in einem klar gezogenen Kreis. Die einmal gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb derselben Wohnung auf den Ehegatten, auf den eingetragenen Lebenspartner und auf die Kinder bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres. Ein zweiter Beitrag fällt für diese Personen nicht an, solange sie dort wohnen.

Außerdem erfasst sie die Wohnungsinhaber, deren Einkommen und Vermögen bei der Bewilligung der Sozialleistung berücksichtigt worden sind. Das ist die Regel für Haushalte, in denen ein Angehöriger mit in die Bedarfsrechnung eingegangen ist.

Nicht erfasst sind andere Erwachsene, die nur zufällig mit in der Wohnung leben — eine Pflegekraft mit eigenem Mietvertrag etwa. Für die Frage, wer im Haushalt was schuldet, kommt es immer auf die Wohnung an, nicht auf die Person.

Fällt im Pflegeheim ein eigener Beitrag an?

Nein. § 3 Absatz 2 des Staatsvertrags nimmt Raumeinheiten aus, die der heim- oder anstaltsmäßigen Unterbringung dienen, und ausdrücklich auch Raumeinheiten mit vollstationärer Pflege in Einrichtungen, die durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zugelassen sind. Das Zimmer im Heim ist damit keine Wohnung im Sinne des Beitragsrechts.

Der Beitrag für die aufgegebene Wohnung läuft trotzdem weiter, bis Sie ihn abmelden — und hier steckt die teure Stelle: Die Beitragspflicht endet nach § 7 Absatz 2 zwar mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung endet, aber nicht vor Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung eingegangen ist. Eine späte Meldung wirkt also nicht zurück.

Melden Sie die Wohnung deshalb im selben Zug ab, in dem Sie den Mietvertrag kündigen. Was dabei sonst zu regeln ist, steht in Umzug ins Pflegeheim: was mit der Mietwohnung passiert. Dieselbe Ausnahme gilt übrigens für Patientenzimmer in Krankenhäusern und Hospizen.

Wie stellen Sie den Antrag?

Schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt, zusammen mit dem Nachweis in Kopie. Das Formular des Beitragsservice lässt sich online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einsenden; wer es auf Papier möchte, bekommt es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Originale schicken Sie besser nicht mit.

Rückwirkend ist mehr möglich, als die meisten erwarten: Befreiung und Ermäßigung können bis zu drei Jahre vor dem Antragsmonat gewährt werden, soweit der Nachweis diese Zeit abdeckt. Wer den Bescheid über die Hilfe zur Pflege seit zwei Jahren in der Schublade hat, sollte ihn also trotzdem noch einreichen.

Stellen Sie den Antrag erst, wenn der Nachweis vorliegt. Ein Antrag ohne Bescheid wird abgelehnt, und die Ablehnung kostet Sie den günstigen Zeitpunkt nicht — aber eine Runde Papier. Die Dauer richtet sich danach, wie lange der eingereichte Nachweis gilt; danach ist ein Folgeantrag nötig.

Fällt eine Voraussetzung vorzeitig weg, sind Sie zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet. Das ist keine Nebensache: Nicht gemeldete Zeiträume werden nachgefordert, und zwar in einer Summe.

Was gilt, wenn die Sozialleistung knapp abgelehnt wurde?

Dann kommt die Härtefallregel in Betracht. § 4 Absatz 6 des Staatsvertrags verpflichtet die Landesrundfunkanstalt, in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag zu befreien. Als Härtefall nennt das Gesetz insbesondere den Fall, dass eine Sozialleistung abgelehnt wurde, weil die Einkünfte die Bedarfsgrenze nur um weniger als den Rundfunkbeitrag überschreiten.

Das ist die sogenannte Knapp-darüber-Konstellation, und sie trifft Pflegehaushalte häufig: Die Rente liegt ein paar Euro über der Grenze, die Hilfe zur Pflege wird deshalb versagt — und genau dieser Ablehnungsbescheid ist dann der Schlüssel für die Befreiung. Heben Sie ihn auf, statt ihn wegzuwerfen.

Der Härtefallantrag ist ein eigener Antrag, nicht der Nachsatz auf dem ersten. Die Befreiung beginnt in dieser Konstellation mit dem Monat, in dem der ablehnende Bescheid ergangen ist, und wird zunächst für ein Jahr gewährt. Ob sich eine Beantragung von Hilfe zur Pflege lohnt, obwohl das Einkommen knapp darüber liegt, ist damit eine Frage mit zwei Antworten — der Ablehnungsbescheid hat einen eigenen Wert.

Häufige Fragen

Befreit das Pflegegeld der Pflegekasse vom Rundfunkbeitrag?
Nein. Der Staatsvertrag zählt die Leistungen abschließend auf, und das Pflegegeld der Pflegeversicherung gehört nicht dazu. Welche Leistungen zählen, steht im Abschnitt „Welche Sozialleistungen führen zur Befreiung?".
Wird die Befreiung automatisch gewährt?
Nein, sie wird nur auf Antrag gewährt. Ohne Antrag und ohne Nachweis läuft der Beitrag weiter, auch wenn die Voraussetzungen längst vorliegen.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen wegfallen?
Das müssen Sie der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet dann, und nicht gemeldete Zeiträume werden nachgefordert.
Reicht der Schwerbehindertenausweis als Nachweis?
Für die Ermäßigung ja, sofern er das Merkzeichen RF trägt; eine Kopie von Vorder- und Rückseite genügt. Für eine Befreiung aus sozialen Gründen braucht es stattdessen den Leistungsbescheid.
Muss ich mich beim Umzug ins Heim abmelden?
Ja, und zwar zügig. Die Beitragspflicht endet nicht vor Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung eingeht — der Abschnitt „Fällt im Pflegeheim ein eigener Beitrag an?" erklärt, warum das zählt.

Quellen

  1. § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung; Absatz 1 Nummer 1 bis 10 mit der abschließenden Aufzählung der Sozialleistungen, darunter Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII; Absatz 2 zur Ermäßigung auf ein Drittel; Absatz 3 zur Erstreckung auf Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in der Wohnung; Absatz 4 zur Dauer und zur Rückwirkung von höchstens drei Jahren; Absatz 6 zum Härtefall; Absatz 7 zu Antrag und Nachweis) ·
  2. § 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Wohnung; Absatz 2 Nummer 2 und 3: Raumeinheiten, die der heim- oder anstaltsmäßigen Unterbringung dienen, und Raumeinheiten mit vollstationärer Pflege in nach § 72 SGB XI zugelassenen Einrichtungen gelten nicht als Wohnung) ·
  3. § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Beginn und Ende der Beitragspflicht; Absatz 2 Satz 1: die Pflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist) ·
  4. § 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Rundfunkbeitrag im privaten Bereich; der Beitrag ist für jede Wohnung von deren Inhaber zu entrichten) ·
  5. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio: Informationen für Menschen mit Behinderung (Voraussetzungen des Merkzeichens RF, erforderliche Nachweise, Beginn und Dauer, Rückwirkung von höchstens drei Jahren; abgerufen am 17.09.2026) ·
  6. § 72 SGB XII (Blindenhilfe; einer der Befreiungstatbestände des § 4 Absatz 1 Nummer 10 RBStV) ·
  7. §§ 61 ff. SGB XII (Hilfe zur Pflege, Siebtes Kapitel; die für Pflegebedürftige praktisch wichtigste Befreiungsvoraussetzung) ·
  8. § 3 SchwbAwV (Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis; Grundlage der Eintragung „RF") ·

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