- Tagespflege: Was die Pflegekasse zahlt – und warum es Ihr Pflegegeld nicht schmälert
- Nachtpflege: Betreuung über Nacht, wenn zu Hause niemand mehr schläft
- 24-Stunden-Betreuung zu Hause: Welche Modelle legal sind
- Häusliche Krankenpflege: wann die Krankenkasse den Pflegedienst zahlt
- Haushaltshilfe von der Krankenkasse: wann sie zusteht
- Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung: Was die Kasse zahlt
- Pflegedienst wechseln: kündigen, ohne in eine Lücke zu fallen
- Eigenanteil im Pflegeheim 2026: Was Sie selbst zahlen – und warum er mit der Zeit sinkt
- Beratungsbesuch nach § 37.3: Was sich 2026 ändert
- Pflegekurs für Angehörige: kostenlose Schulung, auch bei Ihnen zu Hause
- Außerklinische Intensivpflege: Anspruch, Ort und Verordnung
- Die Rechnung des Pflegedienstes verstehen
- Überprüfungsantrag: einen alten Bescheid noch korrigieren lassen
- Palliativversorgung zu Hause: wann die SAPV einspringt
- Kein Pflegedienst hat Platz: was die Pflegekasse jetzt tun muss
- Pflegedokumentation einsehen: welche Unterlagen Sie verlangen können
- Persönliches Budget in der Pflege: was budgetfähig ist und was nicht
- Landespflegegeld & Pflegeberatung in München
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung: was die EUTB leistet und was nicht
- Reha für pflegende Angehörige: der Anspruch ohne den üblichen Umweg
- Heilmittel als Hausbesuch: wenn Physiotherapie und Logopädie nach Hause kommen
Im Bereich Pflege & Betreuung geht es darum, wie die Versorgung im Alltag organisiert wird – zu Hause, in einer Tagespflege oder im Pflegeheim.
Die Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung: Tagsüber werden Sie in einer Einrichtung betreut, abends sind Sie zu Hause; die Pflegekasse zahlt dafür ein eigenes Budget, während die Verpflegung als Eigenanteil bleibt. Beim vollstationären Pflegeheim tragen Bewohner einen Eigenanteil, dessen pflegebedingter Teil für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch ist und mit der Aufenthaltsdauer durch den Leistungszuschlag sinkt. Zur häuslichen Pflege gehört außerdem der Beratungsbesuch nach § 37.3, der seit 2026 für Pflegegeld-Beziehende der Pflegegrade 2 bis 5 halbjährlich Pflicht ist.
In München kommt eine regionale Besonderheit hinzu: das bayerische Landespflegegeld und kostenlose Pflegeberatung vor Ort – Details dazu im München-Ratgeber. Wie die einzelnen Leistungen funktionieren und was sie kosten, erklären die Beiträge im Detail.