Nachtpflege: Betreuung über Nacht, wenn zu Hause niemand mehr schläft

Nachtpflege nach § 41 SGB XI: Wer Anspruch hat, was die Pflegekasse zahlt und warum das Pflegegeld dabei nicht gekürzt wird.

Stand: September 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Nachts steht die Mutter auf und sucht die Wohnungstür. Um zwei Uhr, um halb vier, um fünf. Tagsüber ist sie ruhig – und die Tochter, die im Zimmer nebenan liegt und auf jedes Geräusch horcht, hält das ein paar Wochen durch. Danach nicht mehr.

Für diese Lage gibt es eine eigene Leistung der Pflegeversicherung, und sie steht im selben Paragrafen wie die viel bekanntere Tagespflege. Nur kennt sie kaum jemand, und Plätze gibt es wenige. Was rechtlich möglich ist, ist deshalb nicht immer das, was Sie um die Ecke finden.

Was ist Nachtpflege?

Nachtpflege ist teilstationäre Pflege in der Nacht: Der pflegebedürftige Mensch wird abends in eine Einrichtung gebracht, dort betreut und gepflegt und kommt am Morgen wieder nach Hause. Rechtsgrundlage ist § 41 SGB XI – dieselbe Vorschrift wie bei der Tagespflege. Es ist ein Anspruch, kein Sonderfall, den die Pflegekasse bewilligen kann oder auch nicht.

Der Unterschied zur ambulanten Pflege liegt im Ort. Kommt nachts jemand in die Wohnung, ist das ein Einsatz des Pflegedienstes und wird aus der Pflegesachleistung bezahlt. Bei der Nachtpflege wechselt der Ort, und mit ihm die Verantwortung: In der Einrichtung ist die ganze Nacht jemand wach.

Die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört ausdrücklich zur Leistung. Bezahlt wird sie allerdings aus demselben Monatsbetrag wie die Betreuung selbst – bei täglichen Fahrten ist das ein spürbarer Anteil.

Für wen ist Nachtpflege gedacht?

Nachtpflege ist für Menschen gedacht, deren Hilfebedarf nachts am größten ist. Typisch sind ein umgekehrter Tag-Nacht-Rhythmus bei Demenz, nächtliche Unruhe und Weglauftendenz, häufiges Aufstehen, Sturzgefahr im Dunkeln oder Beschwerden, die im Liegen zunehmen. Tagsüber kommt die Familie zurecht – die Nächte sind das Problem.

Der zweite Fall ist die erschöpfte Pflegeperson. Wer über Monate keine Nacht durchschläft, wird selbst krank; das ist der häufigste Weg, auf dem häusliche Pflege endet. Wenn jemand berufstätig ist und morgens um sechs aus dem Haus muss, ist eine durchwachte Nacht keine Kleinigkeit, sondern der Anfang vom Ende der Versorgung zu Hause.

Wenn Demenz der Grund ist, lohnt sich der Blick auf die übrigen Möglichkeiten im Ratgeber Demenz: Was jetzt zu tun ist. Nachtpflege ist dort ein Baustein von mehreren, und selten der erste.

Wer hat Anspruch auf Nachtpflege?

Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn die Nachtpflege sie ergänzt oder stärkt. Eine ärztliche Verordnung braucht es nicht, und die Pflegekasse prüft auch nicht, ob die Nacht schwerer wiegt als der Tag.

Die zweite Voraussetzung ist praktischer Natur: Die Einrichtung muss ein zugelassener Pflegedienstleister sein, mit dem die Pflegekassen einen Versorgungsvertrag haben. Eine private Betreuung über Nacht fällt nicht darunter, so gut sie sein mag. Fragen Sie die Einrichtung direkt danach, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Bei Pflegegrad 1 gibt es dieses Budget nicht. Dort bleibt der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat , der sich auch für Tages- und Nachtpflege einsetzen lässt. Das reicht für einzelne Nächte, nicht für eine regelmäßige Lösung.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für die Nachtpflege?

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die notwendige medizinische Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag im Monat. Der Betrag hängt am Pflegegrad und ist derselbe wie bei der Tagespflege – es ist ein gemeinsamer Anspruch, kein zweiter Topf für die Nacht.

Pflegegrad Tages- und Nachtpflege
€/Monat
Pflegegrad 2 721
Pflegegrad 3 1.357
Pflegegrad 4 1.685
Pflegegrad 5 2.085

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn Nachtpflege dazukommt?

Nein. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, ohne dass etwas angerechnet wird. Das steht ausdrücklich im Gesetz. Das Pflegegeld läuft in voller Höhe weiter, auch wenn jede Nacht in der Einrichtung verbracht wird.

Diese Regel wird bis heute falsch wiedergegeben, gelegentlich auch von Mitarbeitenden der Kassen. Wenn Ihnen jemand eine Kürzung ankündigt, verlangen Sie sie schriftlich und legen Sie Widerspruch ein. Der Hintergrund und die Fundstelle stehen im Ratgeber Wird das Pflegegeld durch Tagespflege gekürzt?.

Anders liegt der Fall nur bei vollstationärer Pflege und bei Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege: Dort greifen eigene Regeln, und dort wird das Pflegegeld tatsächlich anteilig weitergezahlt oder gekürzt. Teilstationäre Pflege gehört nicht dazu.

Was müssen Sie selbst bezahlen?

Selbst zu zahlen sind Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten der Einrichtung. Diese sogenannten Hotelkosten sind nicht Teil des Pflegebudgets und fallen für jede Nacht an, auch wenn der Höchstbetrag der Pflegekasse noch gar nicht ausgeschöpft ist. Wie hoch sie sind, legt jede Einrichtung selbst fest.

Für diesen Eigenanteil lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen; er deckt ihn anteilig ab. Lassen Sie sich die Kosten vor der Zusage aufschlüsseln – Pflegesatz, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Fahrten getrennt. Erst dann sehen Sie, was am Monatsende wirklich bei Ihnen bleibt.

Reicht das Geld nicht, prüfen Sie beim Sozialamt die Hilfe zur Pflege. Und rechnen Sie nach, ob eine andere Aufteilung günstiger ist: Manchmal trägt eine Kombination aus Pflegedienst am Abend und Verhinderungspflege mehr als tägliche Nachtpflege, die das Budget in zwei Wochen aufbraucht.

Wie finden Sie einen Platz in der Nachtpflege?

Suchen Sie zuerst über die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse und den Pflegestützpunkt vor Ort, denn ein bundesweites Verzeichnis der Nachtpflege gibt es nicht. Fragen Sie außerdem bei Tagespflegen und Pflegeheimen in der Umgebung nach: Manche bieten Nachtplätze an, ohne sie so zu nennen.

Rechnen Sie damit, dass die Suche ins Leere läuft. Die Verbraucherzentrale hält ausdrücklich fest, dass Angebote der Nachtpflege selten zu finden sind – in vielen Landkreisen gibt es schlicht keines. Das ist kein Vollzugsdefizit Ihrer Kasse, sondern eine Lücke in der Versorgung, an der auch ein bewilligter Anspruch nichts ändert.

Bleibt die Suche erfolglos, führen mehrere Wege weiter: nächtliche Einsätze eines ambulanten Dienstes, eine Betreuungskraft im Haushalt, stundenweise Verhinderungspflege für einzelne Nächte und die Beratung nach § 7a SGB XI, die Ihnen die Angebote Ihrer Region zusammenstellt. Der Anspruch auf diese Beratung ist kostenlos und unabhängig davon, welche Leistung Sie am Ende nutzen.

Häufige Fragen

Ist Nachtpflege dasselbe wie ein Pflegedienst, der nachts vorbeikommt?
Nein. Nachtpflege heißt: Der pflegebedürftige Mensch verbringt die Nacht in einer Einrichtung und kommt morgens zurück. Kommt stattdessen jemand in die Wohnung, ist das ambulante Pflege und wird aus einem anderen Budget bezahlt.
Kann man Tagespflege und Nachtpflege gleichzeitig nutzen?
Ja, aber beide teilen sich denselben Monatsbetrag der teilstationären Pflege. Wer beides nutzt, ist schneller am Ende des Budgets. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst oder decken es aus anderen Leistungen.
Gehört die Fahrt zur Einrichtung dazu?
Die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört zur Leistung. Bezahlt wird sie allerdings aus demselben Monatsbetrag. Fragen Sie deshalb nach, wie die Einrichtung die Fahrten abrechnet, bevor Sie zusagen.
Was ist, wenn es in der Nähe keine Nachtpflege gibt?
Das ist der Regelfall, denn solche Angebote sind selten. Prüfen Sie dann Ersatzpflege, nächtliche Einsätze eines Pflegedienstes und Betreuungsangebote im Alltag. Die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse kennt die Angebote vor Ort.
Muss die Nachtpflege dauerhaft in Anspruch genommen werden?
Nein. Sie können einzelne Nächte buchen, etwa nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus oder wenn die Pflegeperson selbst krank ist. Ob das geht, hängt vom Belegungsplan der Einrichtung ab, nicht vom Gesetz.

Quellen

  1. § 41 SGB XI (Tagespflege und Nachtpflege: Anspruch, Beförderung, Höchstbeträge, keine Anrechnung) ·
  2. § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag, auch für Tages- und Nachtpflege einsetzbar) ·
  3. BMG: Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege (Online-Ratgeber Pflege, Stand 16.03.2026) ·
  4. Verbraucherzentrale: Tages- und Nachtpflege als Stütze für die Pflege zuhause (Stand 22.07.2026) ·
  5. § 7a SGB XI (Pflegeberatung — Suche nach Angeboten vor Ort) ·

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