- Wohnung altersgerecht umbauen: Zuschüsse von Pflegekasse und KfW
- Barrierefreier Umbau in der Mietwohnung: Was der Vermieter erlauben muss
- Barrierefreier Umbau in der Eigentümergemeinschaft: Was Sie verlangen können
- Umzug und Pflegekasse: Zuschuss für die neue Wohnung
- Treppenlift: Kosten und Zuschüsse
- Barrierefreies Bad: Kosten und Zuschüsse
- Wohngruppenzuschlag: Geld für die Pflege-WG (§ 45f SGB XI)
- Betreutes Wohnen: was der Vertrag verspricht — und was nicht
- Das Heim erhöht das Entgelt: was Sie prüfen können
- Abwesend im Pflegeheim: was das Heim dann noch berechnen darf
- Umzug ins Pflegeheim: was mit der Mietwohnung passiert
- Wohnung aufgeben: wann das Betreuungsgericht zustimmen muss
- Kaution im Pflegeheim: wann das Heim keine verlangen darf
- Das Pflegeheim kündigt: wann das zulässig ist und was dann gilt
- Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum: wo beim Umbau die Grenze verläuft
- Zusatzleistungen im Pflegeheim: was das Heim extra berechnen darf
- Investitionskosten im Pflegeheim: der Posten für die Steine
- Im Pflegeheim fehlt Personal: was Bewohner verlangen können
- Zusätzliche Betreuung im Pflegeheim: der Anspruch, den die Pflegekasse zahlt
Im Bereich Wohnen & Umbau finden Sie Ratgeber dazu, wie sich die eigene Wohnung altersgerecht und barrierefrei umbauen lässt – und welche Zuschüsse die Kosten senken.
Für einen altersgerechten Umbau gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse und von der KfW, die sich zum Teil kombinieren lassen. Das gilt für einzelne Maßnahmen wie einen Treppenlift oder ein barrierefreies Bad ebenso wie für die Wohnraumanpassung insgesamt. Beim Bad lohnt sich der Blick auf den Unterschied zwischen barrierefrei und barrierearm, und bei allen Maßnahmen entscheidet die richtige Reihenfolge beim Beantragen darüber, ob Sie die Förderung voll ausschöpfen.
Wie hoch die einzelnen Zuschüsse sind, welche Voraussetzungen gelten und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, zeigen die Ratgeber Schritt für Schritt.