Pflegekurs für Angehörige: kostenlose Schulung, auch bei Ihnen zu Hause

Die Pflegekasse muss Schulungskurse unentgeltlich anbieten — auf Wunsch in der Wohnung der pflegebedürftigen Person. Wer teilnehmen darf und wie.

Stand: September 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Die meisten Angehörigen pflegen zum ersten Mal, wenn sie damit anfangen. Niemand hat ihnen gezeigt, wie man jemanden aus dem Bett in den Rollstuhl bringt, ohne sich den Rücken zu ruinieren. Wie man beim Waschen vorgeht, wenn die Schulter schmerzt. Was zu tun ist, wenn der Vater nachts nicht mehr weiß, wo er ist.

Für genau das gibt es einen Anspruch, den kaum jemand kennt: Die Pflegekassen müssen Schulungskurse anbieten, und sie müssen sie unentgeltlich anbieten. Auf Wunsch kommt die Schulung sogar in die Wohnung.

Wer darf an einem Pflegekurs teilnehmen?

Angehörige — und ausdrücklich auch sonstige Personen, die sich für eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit interessieren. Diese zweite Gruppe ist der Punkt, an dem der Kurs weiter reicht als fast jede andere Leistung der Pflegeversicherung: Die Nachbarin, die beim Einkaufen hilft, der Freund, der zweimal die Woche vorbeischaut, die Schwiegertochter ohne Verwandtschaftsverhältnis im Rechtssinn — sie alle sind gemeint.

Ein festgestellter Pflegegrad ist für die Teilnahme am Kurs nicht vorausgesetzt. Wer sich auf eine Situation vorbereitet, die absehbar kommt, kann teilnehmen; wer den Antrag gerade erst gestellt hat, ebenso. Das ist sinnvoll, denn zwischen Antrag und Bescheid liegen oft Wochen, in denen die Pflege schon läuft.

Das Gesetz benennt auch, wozu die Kurse da sind: Sie sollen das soziale Engagement in der Pflege stärken, Pflege und Betreuung erleichtern und verbessern und pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen mindern — und ihrer Entstehung vorbeugen. Der letzte Halbsatz ist kein Beiwerk. Er ist der Grund, früh hinzugehen und nicht erst, wenn der Rücken schon streikt.

Was kostet der Kurs?

Nichts. Die Pflegekassen haben die Kurse unentgeltlich durchzuführen; es gibt keine Zuzahlung, keinen Eigenanteil und keine Anrechnung auf andere Leistungen. Der Kurs schmälert weder das Pflegegeld noch den Entlastungsbetrag, und er wird auch nicht auf das Budget für Verhinderungspflege angerechnet.

Das gilt für die Kurse der Pflegekasse selbst und für die Kurse der Einrichtungen, die sie damit beauftragt hat. Wer auf ein Angebot stößt, für das Geld verlangt wird, hat es mit einem privaten Kurs zu tun — dann lohnt die Nachfrage bei der Kasse, ob es dieselbe Leistung nicht kostenfrei gibt.

Geht die Schulung auch in der eigenen Wohnung?

Ja, und das ist der praktisch wertvollste Teil der Vorschrift. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung in der häuslichen Umgebung statt. Beide müssen es wollen — die pflegebedürftige Person lässt schließlich jemanden in ihre Wohnung.

Der Unterschied zum Gruppenkurs ist erheblich. In der eigenen Wohnung geht es um das eigene Bett, das eigene Bad, die eigene Türschwelle. Eine Pflegefachkraft sieht, dass der Nachttisch auf der falschen Seite steht und dass das Bett zu niedrig ist, um jemanden ohne Kraftakt aufzurichten. Aus solchen Terminen kommen oft die Hinweise, die später zu einem Antrag führen — auf ein Pflegebett etwa oder auf einen Haltegriff.

Was lernen Sie in einem Pflegekurs?

Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege — so formuliert es das Gesetz, und so sind die Kurse auch aufgebaut. Im Zentrum steht das Körperliche: Wie man jemanden bewegt, ohne zu zerren. Wie man beim Waschen und Anziehen vorgeht. Wie Lagerung funktioniert, damit die Haut heil bleibt.

Dazu kommt fast immer ein zweiter Block, der weniger mit Handgriffen zu tun hat: der Umgang mit Demenz, der Umgang mit Aggression und Unruhe, und die Frage, wie man als pflegende Person nicht selbst zusammenbricht. Spezielle Kurse für Angehörige von Menschen mit Demenz sind verbreitet und lohnen sich, weil die Handgriffe dort weniger zählen als das Verstehen.

Die Inhalte sind nicht bundeseinheitlich festgelegt. Die Landesverbände der Pflegekassen können mit den Trägern Rahmenvereinbarungen über die einheitliche Durchführung und die inhaltliche Ausgestaltung schließen — was in Ihrem Kurs vorkommt, hängt deshalb vom Träger ab. Fragen Sie vorher nach dem Programm, wenn Sie ein bestimmtes Thema brauchen.

Reicht ein Online-Kurs?

Digitale Pflegekurse sollen die Kassen ebenfalls anbieten. Das Gesetz sagt aber im selben Satz, dass die Pflicht zur Durchführung von Kursen vor Ort davon unberührt bleibt. Ein Online-Angebot ist also eine Ergänzung, kein Ersatz — und eine Kasse kann Sie nicht mit dem Hinweis auf ihr Videoportal abspeisen.

Für den Kopf sind Videos brauchbar: Was ein Dekubitus ist und warum Umlagern hilft, lässt sich gut erklären. Für die Hände sind sie es nicht. Ob Sie richtig greifen, sehen Sie erst, wenn jemand daneben steht und Ihre Hand verschiebt. Wer die Wahl hat, nimmt den Präsenzkurs und benutzt das digitale Angebot zum Nachschlagen.

Wie kommen Sie an einen Kurs?

Über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, nicht über Ihre eigene Krankenkasse. Ein Anruf genügt; einen Antrag im förmlichen Sinn gibt es nicht. Die Kasse nennt Ihnen die Termine oder den Träger, der die Kurse in Ihrer Region durchführt.

Wer den Kurs durchführt, ist unterschiedlich. Die Pflegekasse kann ihn selbst anbieten, sich mit anderen Pflegekassen zusammentun oder geeignete Einrichtungen damit beauftragen — häufig sind das Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste oder Bildungsträger. Für Sie ändert das nichts: Solange der Kurs im Auftrag der Kasse stattfindet, ist er kostenfrei.

Fragen Sie im selben Gespräch gleich nach der Pflegeberatung. Beides zusammen an einem Termin zu klären, spart einen zweiten Anruf — und die Beratung deckt die Fragen ab, die der Kurs nicht beantwortet. Wie sie abläuft, steht im Ratgeber Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Worin unterscheidet sich der Kurs von der Pflegeberatung?

Drei Leistungen werden regelmäßig durcheinandergebracht, weil in allen dreien jemand von der Kasse oder in ihrem Auftrag mit Ihnen spricht. Sie haben verschiedene Zwecke.

Leistung Wozu sie da ist
Pflegekurs (§ 45 SGB XI) Schulung: Sie lernen Handgriffe und Abläufe. Offen auch ohne Pflegegrad
Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) Beratung zum Einzelfall: Welche Leistungen stehen zu, was ist zu beantragen
Beratungsbesuch (§ 37 Absatz 3 SGB XI) Pflichttermin bei Pflegegeld: Eine Fachkraft sieht nach, ob die Pflege gesichert ist

Der Beratungsbesuch ist die einzige der drei Leistungen mit einer Pflicht dahinter: Wer Pflegegeld bezieht, muss ihn in bestimmten Abständen abrufen, sonst wird das Pflegegeld gekürzt. Was dort passiert und welche Fristen gelten, steht im Ratgeber Beratungsbesuch nach § 37.3.

Der Kurs steht daneben und ersetzt keine der beiden anderen Leistungen. Wer neu in die Pflege kommt, nimmt am besten alle drei mit — und beginnt mit dem Überblick darüber, was überhaupt zusteht. Den liefert der Ratgeber Was steht mir zu, wenn ich meine Mutter pflege?.

Häufige Fragen

Muss ich mit der pflegebedürftigen Person verwandt sein?
Nein. Das Gesetz nennt neben Angehörigen ausdrücklich auch sonstige Personen, die sich für eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit interessieren. Nachbarn und Freunde gehören dazu. Näheres im Abschnitt „Wer darf an einem Pflegekurs teilnehmen?".
Braucht die Person, die ich pflege, schon einen Pflegegrad?
Für die Teilnahme am Kurs nicht. Er steht auch offen, wenn der Antrag erst läuft oder noch niemand pflegebedürftig ist. Für die Schulung in der eigenen Wohnung gelten eigene Voraussetzungen — siehe den Abschnitt „Geht die Schulung auch in der eigenen Wohnung?".
Bei welcher Kasse melde ich mich, wenn wir verschiedene haben?
Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie ist es, die den Kurs anzubieten hat — nicht Ihre eigene Krankenkasse. Wie die Anmeldung läuft, steht im Abschnitt „Wie kommen Sie an einen Kurs?".
Kann ich mehrmals teilnehmen?
Das Gesetz begrenzt die Teilnahme nicht. In der Praxis ist eine Wiederholung üblich, wenn sich die Pflegesituation ändert — etwa wenn eine Demenz hinzukommt oder die pflegebedürftige Person nach einem Krankenhausaufenthalt mehr Hilfe braucht.
Bekomme ich für die Teilnahme eine Bescheinigung?
Die Träger stellen in der Regel eine Teilnahmebescheinigung aus. Fragen Sie danach, bevor der Kurs beginnt: Sie kann später nützlich sein, etwa gegenüber dem Arbeitgeber oder bei der Begutachtung.