Pflegegrad 1 ist ein Sonderfall: Er bringt kein Pflegegeld – und trotzdem stehen Ihnen echte, oft übersehene Leistungen zu. Diese Seite sagt für 2026 ehrlich, was Pflegegrad 1 nicht abdeckt und was er sehr wohl bietet: welche Ansprüche Sie haben und wie Sie sie abrufen. Jeder Betrag ist mit Quelle und Stand belegt.
Welche Leistungen bekomme ich mit Pflegegrad 1?
Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung und keine von der Kasse finanzierte Tagespflege – diese Leistungen beginnen erst ab Pflegegrad 2. Zustehen tun Ihnen aber der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, ein Hausnotruf-Zuschuss, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung sowie kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse. Die Tabelle zeigt alles im Überblick.
| Leistung | Betrag bei Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Pflegegeld € / Monat | — |
| Pflegesachleistung € / Monat | — |
| Tagespflege (teilstationär) € / Monat | — |
| Entlastungsbetrag € / Monat | 131 |
| Pflegehilfsmittel (Pflegebox) € / Monat | 42 |
| Hausnotruf-Zuschuss € / Monat | 27 |
| Wohnraumanpassung einmalig je Maßnahme (€) | 4.180 |
| Verhinderungs- + Kurzzeitpflege pro Jahr (€) | — |
Ein Strich („—") bedeutet: Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf diese Leistung. Zusätzlich sind die individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) und Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI) für Sie kostenlos.
Warum bekomme ich mit Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?
Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld, weil der Gesetzgeber ihn als Stufe der geringen Beeinträchtigung mit einem bewusst kleineren Leistungskatalog ausgestattet hat (§ 28a SGB XI). Statt Geldleistungen für die häusliche Pflege stehen hier gezielte Entlastungs-, Hilfsmittel- und Beratungsleistungen im Vordergrund, die den Alltag konkret unterstützen sollen.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Welcher Punktebereich dahintersteht, zeigt der nächste Abschnitt. Betroffene sind im Alltag noch weitgehend selbstständig, brauchen aber zum Beispiel bei einzelnen Handgriffen, im Haushalt oder bei beginnender Vergesslichkeit punktuell Unterstützung.
Maßgeblich ist nicht eine einzelne Diagnose, sondern wie die sechs Lebensbereiche in der Begutachtung bewertet werden. Pflegegrad 1 ist damit häufig der erste, formale Einstieg in die Pflegeversicherung – oft, bevor der Hilfebedarf im Alltag deutlich steigt.
Ab wie vielen Punkten gibt es Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 beginnt bei einer Gesamtpunktzahl von 12,5 und reicht bis unter 27 von höchstens 100 Punkten. Er ist die unterste Stufe: Wer die erste Schwelle nicht erreicht, bekommt gar keinen Pflegegrad. Ermittelt wird die Punktzahl vom Medizinischen Dienst bei der Begutachtung.
Bewertet werden sechs Lebensbereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte. Die Bereiche zählen unterschiedlich stark; am schwersten wiegt die Selbstversorgung. Aus den gewichteten Einzelwerten entsteht eine einzige Zahl.
| Gesamtpunkte | Ergebnis |
|---|---|
| unter 12,5 | Kein Pflegegrad |
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 |
Rechtsgrundlage der Einstufung ist § 15 SGB XI. Die oberste Zeile steht für das Ergebnis unterhalb der ersten Schwelle: kein Pflegegrad.
Wie komme ich von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2?
Von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2 kommen Sie über eine Höherstufung: Verschlechtert sich der Hilfebedarf dauerhaft, stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag, und der Medizinische Dienst begutachtet erneut. Welche Leistungen ab Pflegegrad 2 dazukommen, zeigt die Seite Pflegegrad 2.
Den Antragsweg und die Vorbereitung auf den Termin finden Sie in den Ratgebern Pflegegrad beantragen und Gutachter-Termin vorbereiten.
Was viele mit Pflegegrad 1 verschenken
Viele mit Pflegegrad 1 lassen bares Geld liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat , die Pflegehilfsmittel- Pauschale von 42 €/Monat , der Hausnotruf-Zuschuss von 27 €/Monat und der Zuschuss zur Wohnraumanpassung von 4.180 € je Maßnahme stehen Ihnen zu – müssen aber selbst abgerufen werden.
Welche Leistungen sonst häufig ungenutzt bleiben, zeigt der Überblick Welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen.
Was plant die Pflegereform für Pflegegrad 1?
Der aktuelle Reformentwurf behält alle fünf Pflegegrade bei, sieht aber Kürzungen bei einzelnen Leistungen für Pflegegrad 1 vor — beschlossen ist davon nichts, bis ein Gesetz verkündet ist gelten die hier beschriebenen Leistungen unverändert weiter. Was genau geplant ist und was das für Sie bedeutet, ordnet der Artikel Wird Pflegegrad 1 abgeschafft? ein.
Wie Pflegegrad 1 im Vergleich zu allen anderen Graden steht, sehen Sie in der Übersicht alle Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2026 in einer Tabelle und beim nächsthöheren Grad Pflegegrad 2. Geht es um dauerhafte Pflege im Heim, sind die Kosten im Ratgeber Eigenanteil im Pflegeheim erklärt.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich eine Höherstufung von Pflegegrad 1?
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nutzen?
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Zuschüsse für Umbauten?
Quellen
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