Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann — vom Aufstehen und Waschen über das Essen bis zum Umgang mit Medikamenten und dem Kontakt zu anderen Menschen. Je weniger jemand allein schafft, desto höher der Pflegegrad. Es gibt fünf Stufen, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf).
Der Antrag ist der Schlüssel: Erst mit einem anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung überhaupt etwas. Dazu gehören das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige, die Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst, der monatliche Entlastungsbetrag von 131 €/Monat , ein Zuschuss zum Hausnotruf von rund 27 €/Monat , die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch („Pflegebox") von bis zu 42 €/Monat sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, etwa für einen Treppenlift. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es nichts davon — deshalb ist der Antrag der erste und wichtigste Schritt.
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Beantworten Sie Schritt für Schritt sechs Lebensbereiche. Jede Zeile ist auf „selbstständig" bzw. „entfällt" voreingestellt — ändern Sie nur die Punkte, bei denen Einschränkungen bestehen. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung.
Voraussichtliches Ergebnis
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Gewichtete Punkte je Modul
| Modul | Punkte |
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Ihre möglichen Leistungen
- Pflegegeld: 347 €/Monat
- Pflegesachleistung: 796 €/Monat
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
- Pflegegeld: 599 €/Monat
- Pflegesachleistung: 1.497 €/Monat
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
- Pflegegeld: 800 €/Monat
- Pflegesachleistung: 1.859 €/Monat
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
- Pflegegeld: 990 €/Monat
- Pflegesachleistung: 2.299 €/Monat
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse — telefonisch, per E-Mail oder mit einem kurzen Brief. Danach besucht der Medizinische Dienst die pflegebedürftige Person zu Hause und begutachtet den Hilfebedarf; auf dieser Grundlage stuft die Pflegekasse in einen Pflegegrad ein. Im Kern sind es drei Schritte: Antrag stellen, begutachten lassen, Bescheid erhalten.
Beispielverlauf · in Arbeitstagen
Tag 1
Der Termin des Gutachters ist ein Beispiel; die 25 Arbeitstage bis zum Bescheid und der Monat für den Widerspruch stehen im Gesetz.
- Tag 1 Antrag stellenEin Anruf bei der Pflegekasse genügt. Ab diesem Tag zählt der Anspruch — rückwirkend bis zum Monatsersten.
- Tag 8 Der Gutachter kommtBeispiel: Der Medizinische Dienst meldet sich und besucht die pflegebedürftige Person zu Hause. Eine feste Frist gibt es dafür nicht.
- Tag 25 BescheidSpätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag muss die Pflegekasse entscheiden. Danach steht Ihnen eine Entschädigung zu.
- Tag 45 Widerspruch möglichIst der Pflegegrad zu niedrig, haben Sie ab dem Bescheid einen Monat Zeit für den Widerspruch.
1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein formloser Antrag genügt — ein Anruf, eine kurze E-Mail oder ein Brief mit dem Satz, dass Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. Das Antragsformular schickt die Kasse danach zu.
Wichtig ist das Datum: Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab dem Bescheid. Es lohnt sich also, früh zu beantragen, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Antragsberechtigt sind die betroffene Person selbst, Angehörige mit Vollmacht sowie gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer. Bei der Antragstellung helfen außerdem die Pflegestützpunkte kostenlos weiter.
2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD). Eine Gutachterin oder ein Gutachter kündigt sich an und besucht die Person zu Hause. Beim Termin wird mit dem heutigen Begutachtungsverfahren in sechs Lebensbereichen geschaut, wie selbstständig der Alltag gelingt: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Lage, Selbstversorgung, der Umgang mit Krankheit und Therapie sowie die Gestaltung des Alltagslebens. Daraus ergeben sich Punkte, und die Punktsumme bestimmt den Pflegegrad.
3. Bescheid und Frist
Auf Grundlage des Gutachtens stuft die Pflegekasse in einen Pflegegrad ein und teilt das Ergebnis schriftlich mit. Das Gutachten selbst kommt in der Regel mit dem Bescheid — wie Sie es sonst anfordern und wie Sie die Punkte darin lesen, steht im Ratgeber Pflegegutachten anfordern und richtig lesen.
Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad?
Die Leistungen je Pflegegrad unterscheiden sich deutlich. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder eine höhere Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst — bei Pflegegrad 2 zum Beispiel 347 €/Monat Pflegegeld. Bei Pflegegrad 1 gibt es stattdessen den Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel. Die Übersicht unten zeigt die monatlichen Beträge.
| Pflegegrad | Pflegegeld €/Monat |
Pflegesachleistung €/Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — |
| Pflegegrad 2 | 347 | 796 |
| Pflegegrad 3 | 599 | 1.497 |
| Pflegegrad 4 | 800 | 1.859 |
| Pflegegrad 5 | 990 | 2.299 |
Die Beträge wurden für 2026 unverändert aus 2025 fortgeschrieben; die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 geplant.
Was Ihnen mit welchem Grad im Einzelnen zusteht, haben wir je Pflegegrad aufgeschlüsselt: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Ein Punkt, der viele überrascht: Bewilligt die Pflegekasse Ihren Antrag, zahlt sie nicht erst ab dem Bescheid, sondern rückwirkend. Ab welchem Tag genau und was das bei langer Bearbeitung bedeutet, steht im Ratgeber Pflegegeld rückwirkend: ab wann die Pflegekasse zahlt.
Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?
Auf die Begutachtung bereiten Sie sich vor, indem Sie ein Pflegetagebuch führen, Arztberichte und den Medikamentenplan bereitlegen und den Alltag ehrlich schildern — auch die schlechten Tage. Eine vertraute Person sollte dabei sein. So wird der tatsächliche Hilfebedarf für die Gutachterin oder den Gutachter nachvollziehbar und nicht zu niedrig eingeschätzt.
Wie der Termin abläuft, welche Fragen gestellt werden und was Sie vorher zusammentragen sollten, steht Schritt für Schritt im Ratgeber Gutachtertermin vorbereiten.
Geht es um ein Kind, gilt ein eigener Maßstab: Verglichen wird mit altersentsprechend entwickelten Kindern, und für die Kleinsten gibt es eine Sonderregel. Was das für die Vorbereitung bedeutet, steht im Ratgeber Pflegegrad für Kinder.
- Pflegetagebuch führen. Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, bei welchen Tätigkeiten wie viel Hilfe nötig ist und wie lange sie dauert. Das macht den Aufwand für die Begutachtung nachvollziehbar. Fangen Sie damit an, sobald der Antrag gestellt ist — nicht erst kurz vor dem Termin. Eine Vorlage zum Ausdrucken mit Erklärung finden Sie unter Pflegetagebuch.
- Eine vertraute Person dabei haben. Angehörige oder eine Vertrauensperson können ergänzen, an Dinge erinnern und unterstützen, wenn das Gespräch anstrengend wird.
- Unterlagen bereitlegen. Arztberichte, der Medikamentenplan und eine Liste der Hilfsmittel helfen, den Bedarf zu belegen.
- Die kostenlose Pflegeberatung nutzen. Pflegekassen und Pflegestützpunkte beraten unverbindlich und helfen beim Antrag, bei der Vorbereitung des Termins und — falls nötig — beim Widerspruch.
Häufige Fragen
Was kostet der Antrag auf einen Pflegegrad?
Kann ich den Pflegegrad formlos beantragen?
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Ab wann bekomme ich Geld?
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist oder der Antrag abgelehnt wird?
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