Diese Übersicht zeigt die wichtigsten ambulanten Pflegeleistungen nach Pflegegrad 1 bis 5 – Stand 2026. Sie sehen auf einen Blick, was Ihnen bei häuslicher Pflege zusteht: monatliche Leistungen wie Pflegegeld und Sachleistung sowie zusätzliche Budgets. Jeder Wert ist mit Quelle und Stand belegt und wird zentral aktuell gehalten.
Pflegeleistungen nach Pflegegrad – die Tabelle
Alle Werte gelten für die häusliche (ambulante) Pflege im Jahr 2026. Ein Strich („—") bedeutet: Für diesen Pflegegrad besteht kein Anspruch auf diese Leistung. Achten Sie auf die Einheit unter dem Leistungsnamen – die meisten Beträge gelten pro Monat, zwei jedoch pro Jahr bzw. je Maßnahme.
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld € / Monat | — | 347 | 599 | 800 | 990 |
| Pflegesachleistung € / Monat | — | 796 | 1.497 | 1.859 | 2.299 |
| Tagespflege (teilstationär) € / Monat | — | 721 | 1.357 | 1.685 | 2.085 |
| Entlastungsbetrag € / Monat | 131 | 131 | 131 | 131 | 131 |
| Pflegehilfsmittel (Pflegebox) € / Monat | 42 | 42 | 42 | 42 | 42 |
| Hausnotruf-Zuschuss € / Monat | 27 | 27 | 27 | 27 | 27 |
| Wohnraumanpassung einmalig je Maßnahme (€) | 4.180 | 4.180 | 4.180 | 4.180 | 4.180 |
| Verhinderungs- + Kurzzeitpflege pro Jahr (€) | — | 3.539 | 3.539 | 3.539 | 3.539 |
Sie möchten nur Ihren eigenen Pflegegrad im Detail? Alle Leistungen für Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 haben wir jeweils einzeln aufgeschlüsselt.
Die Leistungen kurz erklärt
- Pflegegeld. Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege zu Hause überwiegend durch Angehörige oder andere private Helfer übernommen wird. Pflegegeld im Detail.
- Pflegesachleistung. Die Pflegesachleistung bezahlt einen ambulanten Pflegedienst, der die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt. Pflegesachleistung im Detail.
- Tagespflege (teilstationär). Tagespflege ist Betreuung am Tag in einer Einrichtung – mit eigenem Budget, das Ihr Pflegegeld nicht schmälert. Tagespflege (teilstationär) im Detail.
- Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Monatsbetrag für Alltagshilfen, Betreuung und Haushalt – schon ab Pflegegrad 1. Entlastungsbetrag im Detail.
- Pflegehilfsmittel (Pflegebox). Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – etwa Handschuhe oder Desinfektionsmittel – gibt es monatlich, ebenfalls ab Pflegegrad 1. Pflegehilfsmittel (Pflegebox) im Detail.
- Hausnotruf-Zuschuss. Zum Hausnotruf zahlt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss, damit im Notfall schnell Hilfe gerufen werden kann. Hausnotruf-Zuschuss im Detail.
- Wohnraumanpassung. Für den barrierefreien Umbau – etwa einen Treppenlift oder ein bodengleiches Bad – gibt es einen Zuschuss je Maßnahme. Wohnraumanpassung im Detail.
- Verhinderungs- + Kurzzeitpflege. Diese springen ein, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine vorübergehende Vollzeitbetreuung nötig ist – aus einem gemeinsamen Jahresbudget ab Pflegegrad 2. Verhinderungs- + Kurzzeitpflege im Detail.
Häufige Fragen
Was steht mir bei Pflegegrad 2 zu?
Welche Leistungen kann ich kombinieren?
Welche Leistungen verfallen, wenn ich sie nicht nutze?
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