Was ist ein Hausnotruf — und für wen?
Ein Hausnotruf besteht aus zwei Teilen: einer Basisstation, die an Telefon und Strom angeschlossen wird, und einem kleinen Funksender, den man als Armband oder Kette am Körper trägt. Auf Knopfdruck meldet sich rund um die Uhr eine Notrufzentrale, spricht über die Basisstation mit der Person und schickt Hilfe — Angehörige, den Pflegedienst oder den Rettungsdienst.
Sinnvoll ist das vor allem für Menschen, die allein leben oder sturzgefährdet sind. Schon die Gewissheit, im Notfall sofort jemanden erreichen zu können, gibt Sicherheit — der pflegebedürftigen Person ebenso wie den Angehörigen.
Ist ein Notfallknopf dasselbe wie ein Hausnotruf?
Ja. „Notfallknopf", „Notrufknopf" oder „Alarmknopf" sind Alltagsnamen für den Hausnotruf: Gemeint ist der kleine Funksender, den man als Armband oder Kette trägt und der auf Knopfdruck die Notrufzentrale alarmiert. Zuschuss, Kosten und Voraussetzungen sind daher identisch – alles auf dieser Seite gilt genauso für den Notfallknopf.
Was kostet ein Hausnotruf?
Ein Hausnotruf wird monatlich abgerechnet. Die Grundgebühr für das Basispaket liegt bei 25–30 €/Monat (Marktpreis) . Hinzu kommt einmalig eine Anschluss- bzw. Einrichtungsgebühr für die Bereitstellung des Geräts. Diese Preise setzen die Anbieter selbst; verbindlich ist allein das Angebot Ihres Anbieters.
Zusatzfunktionen kosten extra: etwa eine automatische Sturzerkennung, die auch ohne Knopfdruck auslöst, oder ein mobiler Notruf mit GPS, der auch unterwegs funktioniert. Diese Pakete sind teurer als das Basispaket.
Was zahlt die Pflegekasse?
Bei einem anerkannten Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse am Hausnotruf mit 27 €/Monat (das entspricht 32,13 €/Monat brutto). Dieser Betrag gilt seit dem 1. April 2026; vorher waren es 25,50 €/Monat . Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI. Zusätzlich beteiligen sich die Kassen an den einmaligen Anschlusskosten — die Höhe nennt Ihre Pflegekasse, weil sie sich aus deren Vertrag mit dem Anbieter ergibt.
Den Zuschuss gibt es, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Anerkannter Pflegegrad — schon ab Pflegegrad 1. Wie Sie ihn bekommen, zeigt der Ratgeber Pflegegrad beantragen. Der Zuschuss ist in allen fünf Pflegegraden gleich hoch — mehr dazu unter Hausnotruf bei Pflegegrad 1 bis 5.
- Notfallrisiko: Die Person ist überwiegend allein oder kann im Notfall nicht selbst Hilfe rufen.
- Anerkannter Anbieter: Der Hausnotruf-Dienst muss von der Pflegekasse anerkannt (im Hilfsmittelverzeichnis gelistet) sein.
Wie beantragen Sie den Zuschuss?
Den Zuschuss beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse als technisches Pflegehilfsmittel. Von allein zahlt die Kasse nicht. Ein formloses Schreiben genügt; die meisten anerkannten Anbieter übernehmen den Antrag aber gleich mit und rechnen danach direkt mit der Pflegekasse ab. Sie selbst zahlen dann nur, was über das Basispaket hinausgeht.
In der Praxis läuft es in vier Schritten:
- Anbieter wählen. Er muss von der Pflegekasse anerkannt sein. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach, welche Dienste in Ihrer Region einen Vertrag haben — davon hängt ab, wie viel sie übernimmt.
- Antrag stellen. Wichtig sind zwei Angaben: der anerkannte Pflegegrad und die Begründung, warum ein Notfallrisiko besteht. Schreiben Sie konkret, wie viele Stunden am Tag die Person allein ist und was schon passiert ist — ein Sturz, ein Schwindelanfall, eine Herzerkrankung.
- Bescheid abwarten. Die Pflegekasse entscheidet schriftlich. Hören Sie mehrere Wochen nichts, fragen Sie nach und lassen Sie sich den Eingang Ihres Antrags bestätigen.
- Bei Ablehnung widersprechen. Dafür haben Sie ab Zugang des Bescheids 1 Monat Zeit. Eine Ablehnung beruht oft darauf, dass das Notfallrisiko im Antrag zu knapp beschrieben war — genau das lässt sich im Widerspruch nachholen.
Wenn der Pflegegrad noch fehlt, führt der Weg zuerst dorthin: Schon Pflegegrad 1 reicht für den Zuschuss. Wie Sie ihn bekommen, zeigt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Was passiert nach dem Knopfdruck?
Nach dem Knopfdruck meldet sich innerhalb weniger Sekunden die Notrufzentrale über die Freisprechanlage der Basisstation. Sie klärt, was los ist, und alarmiert dann die Stelle, die Sie vorher festgelegt haben: Angehörige, Nachbarn, den Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Wer versehentlich drückt, sagt das einfach — deshalb sollte niemand zögern, den Knopf zu benutzen.
Damit das funktioniert, muss vorher zweierlei geregelt sein. Erstens die Rufkette: Wen soll die Zentrale in welcher Reihenfolge anrufen, und unter welcher Nummer ist diese Person nachts erreichbar? Zweitens der Zugang zur Wohnung. Steht niemand mit Schlüssel bereit, muss die Tür im Ernstfall geöffnet werden. Die übliche Lösung ist ein Schlüsseldepot am Haus oder ein Schlüssel bei der Notrufzentrale.
Klären Sie beim Vertragsabschluss, was der Anbieter selbst übernimmt. Rückt bei einem Alarm ein eigener Bereitschaftsdienst des Anbieters aus, ist das in aller Regel eine kostenpflichtige Zusatzleistung und nicht Teil des Basispakets. Fährt dagegen der Rettungsdienst, wird das wie jeder andere Rettungseinsatz über die Krankenkasse abgerechnet. Lassen Sie sich beides vor der Unterschrift schriftlich geben — es ist der Punkt, über den hinterher am häufigsten diskutiert wird. Was im Alarmfall an Kosten anfallen kann, vom Fehlalarm bis zur geöffneten Wohnungstür, steht im Ratgeber Was kostet ein Einsatz beim Hausnotruf?.
Wenn der Anlass ein Sturz war, lohnt sich der Blick auf die nächsten Schritte: Nach einem Sturz — was jetzt zu tun ist.
Was kostet der Hausnotruf ohne Pflegegrad?
Ohne Pflegegrad tragen Sie die monatliche Grundgebühr vollständig selbst. Der Hausnotruf bleibt trotzdem möglich — jeder Anbieter nimmt auch Selbstzahler auf, es entfällt lediglich die Beteiligung der Pflegekasse. Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie dafür nicht.
Bevor Sie sich damit abfinden, prüfen Sie den Pflegegrad. Für den Zuschuss genügt bereits Pflegegrad 1, und der wird häufiger anerkannt, als viele erwarten. Wer bisher keinen Antrag gestellt hat, verschenkt hier Monat für Monat Geld — der Antrag ist formlos möglich und kostet nichts.
Über die Steuererklärung lässt sich der Hausnotruf in der eigenen Wohnung dagegen nicht absetzen — anders, als viele Ratgeberseiten schreiben. Der Bundesfinanzhof hat das 2023 entschieden: Die eigentliche Leistung wird in der Notrufzentrale erbracht und nicht im Haushalt. Reicht das Einkommen nicht, kommt eine Übernahme durch das Sozialamt in Betracht; auch dieser Weg führt in aller Regel über einen anerkannten Pflegegrad.
Ausführlich mit Urteil, Ausnahme für das betreute Wohnen und dem Vorgehen, solange der Antrag läuft: Hausnotruf ohne Pflegegrad.
Worauf Sie achten sollten
- Nur einen anerkannten Anbieter wählen. Nur bei einem von der Pflegekasse anerkannten Dienst gibt es den Zuschuss — sonst zahlen Sie die Grundgebühr komplett selbst.
- Zusatzfunktionen nach echtem Bedarf. Sturzerkennung oder mobiler GPS-Notruf sind sinnvoll, wenn sie zur Situation passen — aber sie kosten extra. Prüfen Sie, was wirklich gebraucht wird.
- Schlüssel und Notfallkontakte vorab klären. Damit im Ernstfall schnell jemand in die Wohnung kommt, sollten eine Schlüsselhinterlegung und die Notfallkontakte von Anfang an geregelt sein.
Planen Sie einen größeren altersgerechten Umbau? Den Überblick über die Zuschüsse finden Sie unter Wohnung altersgerecht umbauen.
Welche Leistungen Ihnen darüber hinaus je Pflegegrad zustehen, zeigt die Übersicht alle Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2026 in einer Tabelle.
Auch bei Hörgeräten übernimmt die Krankenkasse einen festen Betrag — mehr dazu im Ratgeber zu Hörgeräte-Kosten und Zuschüssen.
Häufige Fragen
Ist der Hausnotruf mit Pflegegrad kostenlos?
Welcher Pflegegrad ist nötig?
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Zahlt die Pflegekasse auch den mobilen Notruf für unterwegs?
Kommt bei einem Alarm immer der Rettungsdienst?
Zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zum Notfallknopf?
Quellen
- § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) ·
- Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW): Hausnotruf — was hat sich bei den Kosten 2026 geändert (abgerufen am 29.08.2026) ·
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. Februar 2023, VI R 7/21: keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für ein Hausnotrufsystem, das nur den Kontakt zu einer Servicezentrale herstellt (abgerufen am 29.09.2026) ·
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