Kostet ein Fehlalarm etwas?
Ein Fehlalarm kostet bei den üblichen Verträgen nichts. Die Notrufzentrale meldet sich über die Freisprechanlage, Sie sagen, dass alles in Ordnung ist, und damit ist die Sache erledigt. Das Gespräch selbst ist Teil der monatlichen Grundgebühr und wird nicht einzeln abgerechnet.
Wer kommt, wenn der Knopf gedrückt wird?
Wer kommt, entscheidet die Notrufzentrale nach dem Gespräch — und zwar entlang der Rufkette, die Sie vorher selbst festgelegt haben. Üblich ist die Reihenfolge Angehörige, Nachbarn, Pflegedienst, und erst wenn das nicht trägt oder es der Lage nach nötig ist, der Rettungsdienst. Nicht bei jedem Alarm rückt also jemand aus.
Diese Kette ist der Punkt, an dem die meisten Kosten entstehen oder eben nicht entstehen. Wer niemanden benennt, der nachts erreichbar ist, verschiebt jeden Alarm automatisch auf die kostenpflichtigen oder öffentlichen Stellen.
Was kostet es, wenn der Anbieter selbst ausrückt?
Rückt ein eigener Bereitschaftsdienst des Anbieters aus, ist das in aller Regel eine kostenpflichtige Zusatzleistung und nicht Teil des Basispakets. Manche Anbieter rechnen je Einsatz ab, andere verkaufen eine monatliche Pauschale. Einen gesetzlichen Festbetrag gibt es dafür nicht — verbindlich ist allein Ihr Vertrag.
Vom Zuschuss der Pflegekasse ist das nicht gedeckt: Die 27 €/Monat beziehen sich auf die monatliche Grundgebühr des Basispakets, nicht auf Einsätze. Wer einen Bereitschaftsdienst haben möchte, sollte also vorher wissen, was er kostet.
Was kostet der Rettungsdienst?
Fährt der Rettungsdienst, wird das wie jeder andere Rettungseinsatz über die Krankenkasse abgerechnet — nicht über den Hausnotruf-Vertrag. Der Hausnotruf-Anbieter stellt dafür nichts in Rechnung. Wie bei anderen Krankenfahrten kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen; die Höhe nennt Ihre Krankenkasse.
Der Hausnotruf verteuert einen Rettungseinsatz also nicht. Er sorgt nur dafür, dass er überhaupt und rechtzeitig ausgelöst wird.
Wer zahlt, wenn die Wohnungstür geöffnet werden muss?
Steht im Ernstfall niemand mit Schlüssel bereit, muss die Tür geöffnet werden — und das ist der Posten, der hinterher am häufigsten für Ärger sorgt. Je nach Lage entstehen Kosten für den Schlüsseldienst oder ein Schaden an Tür und Rahmen, den niemand automatisch übernimmt.
Vermeiden lässt sich das mit einem Schlüsseldepot: einem kleinen Tresor am Haus, den die Zentrale öffnen kann, oder einem Schlüssel, der beim Anbieter hinterlegt ist. Das kostet wenig und ist die einzige Vorkehrung, die im Ernstfall sofort Wirkung zeigt.
Was vor der Unterschrift geklärt sein muss
Zwei Punkte sollten vor der Unterschrift schriftlich geklärt sein. Sie kosten im Gespräch zwei Minuten und entscheiden später darüber, ob eine Rechnung kommt:
- Was ist im Basispaket enthalten und was nicht? Konkret: Ist ein Ausrücken des Bereitschaftsdienstes enthalten, kostet es extra, oder gibt es diesen Dienst beim Anbieter gar nicht?
- Wie kommt im Ernstfall jemand in die Wohnung? Schlüsseldepot, hinterlegter Schlüssel oder benannte Person mit Schlüssel — und wer trägt die Kosten, wenn nichts davon greift?
Den Überblick über Grundgebühr, Kassenzuschuss und Antragsweg gibt der Ratgeber Hausnotruf: Kosten und Zuschuss. Wie hoch der Zuschuss je Pflegegrad ausfällt, steht im Ratgeber Hausnotruf bei Pflegegrad 1 bis 5.
Häufige Fragen
Muss ich zahlen, wenn ich aus Versehen drücke?
Ist der Einsatz im Zuschuss der Pflegekasse enthalten?
Wird der Rettungsdienst dem Hausnotruf in Rechnung gestellt?
Was passiert, wenn niemand einen Schlüssel hat?
Quellen
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