Wer zahlt den Hausnotruf ohne Pflegegrad?
Ohne Pflegegrad zahlt niemand mit: Die Pflegekasse beteiligt sich am Hausnotruf nur, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Sie tragen die monatliche Grundgebühr dann vollständig selbst. Das Gerät bekommen Sie trotzdem — jeder Anbieter nimmt auch Selbstzahler auf, und eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht nötig.
Wichtig ist die Zuständigkeit: Der Hausnotruf zählt als technisches Pflegehilfsmittel und läuft über die Pflegekasse, nicht über die Krankenkasse. Bei der Krankenkasse nachzufragen führt deshalb nicht weiter, so naheliegend es wirkt.
Was kostet der Hausnotruf dann im Monat?
Als Selbstzahler zahlen Sie die volle Grundgebühr des Basispakets. Sie liegt bei 25–30 €/Monat (Marktpreis) ; dazu kommt einmalig eine Anschlussgebühr für die Bereitstellung des Geräts. Diese Preise setzen die Anbieter selbst — verbindlich ist allein das Angebot Ihres Anbieters.
Zum Vergleich: Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse davon 27 €/Monat im Monat, was die Grundgebühr des Basispakets meist vollständig deckt. Genau diese Differenz zahlen Sie ohne Pflegegrad Monat für Monat selbst.
Der kürzeste Weg zum Zuschuss: Pflegegrad 1
Der kürzeste Weg zum Zuschuss ist der Antrag auf Pflegegrad 1. Für den Hausnotruf genügt dieser niedrigste Pflegegrad bereits vollständig — der Zuschuss ist dort genauso hoch wie bei Pflegegrad 5. Der Antrag ist formlos möglich, kostet nichts, und ein Risiko besteht nicht: Wird er abgelehnt, ändert sich gegenüber heute nichts.
Viele stellen den Antrag nicht, weil sie annehmen, ihre Einschränkungen seien „noch nicht schlimm genug". Für Pflegegrad 1 sind die Anforderungen aber deutlich niedriger, als der Begriff Pflegebedürftigkeit vermuten lässt. Wie der Antrag abläuft und worauf es bei der Begutachtung ankommt, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Wie hoch der Zuschuss in den einzelnen Pflegegraden ausfällt, zeigt der Ratgeber Hausnotruf bei Pflegegrad 1 bis 5.
Kann ich den Hausnotruf von der Steuer absetzen?
In der eigenen Wohnung lässt sich der Hausnotruf nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Der Grund: Die eigentliche Leistung — den Alarm entgegennehmen und Hilfe verständigen — wird nicht in Ihrem Haushalt erbracht, sondern in der Notrufzentrale. Genau das verlangt die Steuervorschrift aber.
Die Ausnahme betrifft das betreute Wohnen: Wird der Notruf dort von Personal entgegengenommen, das im Ernstfall selbst vor Ort Hilfe leistet, liegt die Leistung im Haushalt — dieser Fall wurde vom Bundesfinanzhof anders entschieden. Maßgeblich ist also nicht der Knopf, sondern wer auf den Alarm hin tatsächlich kommt.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Ob in Ihrem Fall etwas absetzbar ist, klärt Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.
Zahlt das Sozialamt den Hausnotruf?
Reicht das Einkommen nicht, kommt eine Übernahme durch das Sozialamt in Betracht. Auch dieser Weg führt aber in aller Regel über einen anerkannten Pflegegrad, denn die Hilfe zur Pflege knüpft an dieselbe Pflegebedürftigkeit an wie die Pflegeversicherung. Der Pflegegrad-Antrag ist deshalb auch hier der erste Schritt und nicht der letzte.
Fragen Sie im Zweifel bei der Pflegeberatung nach, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist. Diese Beratung ist kostenlos und unabhängig — Näheres im Ratgeber Pflegeberatung nach § 7a.
Was gilt, solange der Antrag läuft?
Solange der Pflegegrad-Antrag läuft, zahlen Sie den Hausnotruf weiter selbst. Eine automatische Rückerstattung für die Zwischenzeit gibt es nicht. Deshalb gilt: den Hausnotruf-Antrag bei der Pflegekasse stellen, sobald der Pflegegrad-Bescheid vorliegt, und dabei nachfragen, ab welchem Zeitpunkt sie sich beteiligt.
Lässt die Pflegekasse sich mit der Entscheidung über den Pflegegrad zu lange Zeit, steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung zu — welche Frist gilt und was dann passiert, steht im Ratgeber Pflegekasse entscheidet zu spät.
Den vollständigen Überblick über Kosten, Zuschuss und Antragsweg gibt der Ratgeber Hausnotruf: Kosten und Zuschuss.