Ambulante Pflegedienste in Hof

Hof · Bayern

Für eine belastbare Aussage über die Versorgungsdichte sind in Hof zu wenige Dienste gemeldet: Eine Eröffnung oder Schließung verschiebt das Bild bereits spürbar. Wichtiger als jede Kennzahl ist am Ende die Frage, wer gerade Kapazität hat — und die klärt sich am Telefon.

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Welche Pflegedienste sind in Hof gemeldet?

Die oben gelisteten 8 Dienste haben ihre Anschrift in Hof. Die Reihenfolge ist alphabetisch — sie ist keine Bewertung und keine Empfehlung.

Die Angaben zu Einwohnerzahlen und Verwaltungsgrenzen beruhen auf amtlichen Daten. Welche Quellen wir nutzen.

Wer steckt hinter den Diensten in Hof?

2 der Einträge tragen einen Wohlfahrts- oder kirchlichen Träger im Namen — AWO, Caritas, Diakonie, DRK und ähnliche —, die übrigen 6 nicht. Wem die Trägerschaft wichtig ist, sieht damit auf einen Blick, wie viel Auswahl er in welche Richtung hat. Über freie Kapazität, Wartezeit oder die Qualität der Pflege sagt sie nichts — das klärt sich erst im Gespräch.

Ein Eintrag führt Intensiv- oder Beatmungspflege im Namen — ein erster Anhaltspunkt, wenn Sie danach suchen. Ein Name ist aber kein Leistungsverzeichnis; fragen Sie nach. Die Anschriften verteilen sich auf 3 Postleitzahlbereiche; wo genau, zeigt die Karte oben.

Ausgezählt haben wir die Namen und Internetadressen aus unserem eigenen Bestand — mehr steht dahinter nicht. Ein Dienst, der zu einem Wohlfahrtsverband gehört, ihn aber nicht im Namen führt, taucht hier deshalb nicht als solcher auf, und zwei Anbieter ohne eigene Website erkennen wir nicht als zusammengehörig, selbst wenn sie es sind.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Hof?

Was ein Pflegedienst abrechnen darf, ist nicht bundesweit einheitlich festgelegt, sondern wird zwischen den Pflegekassen und den Verbänden der Pflegedienste je Bundesland vereinbart. Für Hof gelten deshalb die Vergütungen für Bayern — nicht die eines Nachbarlandes und nicht ein bundesweiter Durchschnitt. Einen festen Preis können wir hier darum nicht nennen; verlangen Sie beim Dienst einen Kostenvoranschlag, bevor die Pflege beginnt.

Was die Pflegekasse davon übernimmt, hängt dagegen nicht vom Wohnort ab, sondern vom Pflegegrad. Die Tafel zeigt das monatliche Budget für die Pflegesachleistung; die Einzelheiten — und wann ein Eigenanteil entsteht — stehen im Ratgeber: Wie viel die Pflegekasse für einen ambulanten Pflegedienst zahlt.

Monatliches Budget für die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) — bundesweit gleich, unabhängig vom Wohnort
Pflegegrad Budget Pflegesachleistung
Pflegegrad 1 — 1 (kein Anspruch auf Pflegesachleistung)
Pflegegrad 2 796 €/Monat 1
Pflegegrad 3 1.497 €/Monat 1
Pflegegrad 4 1.859 €/Monat 1
Pflegegrad 5 2.299 €/Monat 1

Was ein Dienst je Einsatz abrechnet, regeln die Vergütungsvereinbarungen für Bayern; das Budget oben sagt, bis zu welcher Höhe die Pflegekasse diese Rechnungen übernimmt.

Welche Wege gibt es in Bayern neben dem Pflegedienst?

Wenn kein Dienst Kapazität hat, gibt es einen zweiten Weg: Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat 2 steht allen Pflegegraden zu und lässt sich auch für nach Landesrecht anerkannte Alltags-Unterstützung einsetzen — etwa Betreuung, Begleitung und Hilfe im Haushalt. Wer solche Hilfe anbieten und mit der Pflegekasse abrechnen darf, regelt jedes Bundesland selbst.

In Bayern können sich ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer nach einer Basisschulung von acht Unterrichtseinheiten bei den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege registrieren lassen und dann über den Entlastungsbetrag abrechnen; selbstständige Einzelpersonen erkennt das Bayerische Landesamt für Pflege an.

Dazu kommt eine Leistung, die es nur in Bayern gibt: das Bayerische Landespflegegeld von 500 €/Jahr 3 für alle ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern — einkommensunabhängig, auf Antrag beim Landesamt für Pflege.

Amtliche Quellen zu diesem Abschnitt: Bayerisches Landesamt für Pflege: Angebote zur Unterstützung im Alltag (öffnet in neuem Fenster) · Bayerisches Landesamt für Pflege: Landespflegegeld (öffnet in neuem Fenster) .

Was Sie außerdem wissen sollten, bevor der Dienst kommt

Ein Pflegedienst kostet Geld, und wie viel davon bei Ihnen hängen bleibt, hängt vom Pflegegrad und von der gewählten Leistung ab. Diese vier Ratgeber beantworten die Fragen, die beim ersten Telefonat fast immer aufkommen:

Häufige Fragen zu Pflegediensten in Hof

Wie viele ambulante Pflegedienste gibt es in Hof?

In Hof gibt es 8 ambulante Pflegedienste mit eigener Anschrift im Ort. Die Zahl stammt aus einem geprüften Verzeichnis und zählt nur Dienste, die hier gemeldet sind. Ob einer von ihnen gerade neue Patientinnen und Patienten aufnimmt, sagt die Zahl nicht: freie Kapazität wird nirgends gemeldet, das erfährt man nur im Gespräch.

Wie gut ist Hof mit ambulanter Pflege versorgt?

Auf 1.000 Einwohner ab 65 Jahren kommen in Hof 0,71 ambulante Pflegedienste. In Bayern sind es 0,57. Der Wert für Hof liegt damit deutlich über dem Landesschnitt.

Ambulante Pflegedienste je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren
Ebene Dienste je 1.000 Ew. 65+
Hof 0,71
Bayern 0,57

Die Zählung folgt der Anschrift des Dienstes, nicht seinem Einsatzgebiet. Über freie Kapazitäten, Wartezeiten oder die Qualität der Pflege sagt die Zahl nichts aus.

Die Zahlen hinter dem Vergleich
Ambulante Pflegedienste im Ort 8
Einwohner 46.624
davon 65 Jahre und älter 11.237
Anteil ab 65 Jahren 24,1 %
An wen wende ich mich für kostenlose Beratung?

Jede gesetzlich pflegeversicherte Person hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — über die eigene Pflegekasse, auf Wunsch auch als Hausbesuch. Die Beratung ist neutral, dort verkauft niemand etwas; sie hilft beim Antrag ebenso wie bei der Suche nach einem Dienst mit freier Kapazität.

Wie Sie den Termin bekommen und was Sie mitbringen sollten: Pflegeberatung nach § 7a — der Ratgeber.

Einwohnerzahlen: Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 12411-02-03-5, Stichtag 31.12.2025. Dienste: eigener geprüfter Bestand; ein Prüfdatum je Eintrag liegt noch nicht vor.

Quellen

  1. § 36 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  2. § 45b SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  3. Art. 2 Abs. 4 Bayerisches Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG); Bayerisches Landesamt für Pflege · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026