Ambulante Pflegedienste in Essenbach
Essenbach, M · Landkreis Landshut · Bayern
Für Essenbach sind zu wenige Dienste gemeldet, als dass die Versorgungsdichte viel sagen würde — sie kippt schon, wenn ein einziger eröffnet oder schließt. Ob ein Dienst gerade aufnehmen kann, verrät allerdings keine Statistik — deshalb zählt der erste Anruf mehr als jede Kennzahl.
- 3 ambulante Pflegedienste in Essenbach gemeldet eigener geprüfter Bestand
- 18 ambulante Pflegedienste im gesamten Landkreis Landshut eigener geprüfter Bestand
- 1,22 je 1.000 Einwohner ab 65 Versorgungsdichte — als Ortswert bei kleiner Dienstzahl nur ein grober Anhalt amtliche Daten (Destatis / Regionaldatenbank)
- 6.678 amtlich als pflegebedürftig anerkannte Menschen im Landkreis Landshut, davon 998 ambulant versorgt amtliche Pflegestatistik 2023
Welche Pflegedienste sind in Essenbach gemeldet?
-
GHP-Gesellschaft für häusliche Pflege und REHA Artikel Vertrieb GmbH
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- Am Oberen Moos 2
84051 Essenbach - Telefon
- 0800 8355380
-
- Anschrift
- Osterangerstr. 5
84051 Essenbach - Telefon
- 08703 91652
- Website
- sozialstation-essenbach.de (öffnet in neuem Fenster)
-
- Anschrift
- Lärchenstraße 6
84051 Essenbach - Telefon
- 08703 4656430
- Website
- sozialstation-essenbach.de (öffnet in neuem Fenster)
Die oben gelisteten 3 Dienste haben ihre Anschrift in Essenbach. Die Reihenfolge ist alphabetisch — sie ist keine Bewertung und keine Empfehlung.
Die Angaben zu Einwohnerzahlen und Verwaltungsgrenzen beruhen auf amtlichen Daten. Welche Quellen wir nutzen.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Essenbach?
Was ein Pflegedienst abrechnen darf, ist nicht bundesweit einheitlich festgelegt, sondern wird zwischen den Pflegekassen und den Verbänden der Pflegedienste je Bundesland vereinbart. Für Essenbach gelten deshalb die Vergütungen für Bayern — nicht die eines Nachbarlandes und nicht ein bundesweiter Durchschnitt. Einen festen Preis können wir hier darum nicht nennen; verlangen Sie beim Dienst einen Kostenvoranschlag, bevor die Pflege beginnt.
Was die Pflegekasse davon übernimmt, hängt dagegen nicht vom Wohnort ab, sondern vom Pflegegrad. Die Tafel zeigt das monatliche Budget für die Pflegesachleistung; die Einzelheiten — und wann ein Eigenanteil entsteht — stehen im Ratgeber: Wie viel die Pflegekasse für einen ambulanten Pflegedienst zahlt.
| Pflegegrad | Budget Pflegesachleistung |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — 1 (kein Anspruch auf Pflegesachleistung) |
| Pflegegrad 2 | 796 €/Monat 1 |
| Pflegegrad 3 | 1.497 €/Monat 1 |
| Pflegegrad 4 | 1.859 €/Monat 1 |
| Pflegegrad 5 | 2.299 €/Monat 1 |
Was ein Dienst je Einsatz abrechnet, regeln die Vergütungsvereinbarungen für Bayern; das Budget oben sagt, bis zu welcher Höhe die Pflegekasse diese Rechnungen übernimmt.
Welche Wege gibt es in Bayern neben dem Pflegedienst?
Wenn kein Dienst Kapazität hat, gibt es einen zweiten Weg: Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat 2 steht allen Pflegegraden zu und lässt sich auch für nach Landesrecht anerkannte Alltags-Unterstützung einsetzen — etwa Betreuung, Begleitung und Hilfe im Haushalt. Wer solche Hilfe anbieten und mit der Pflegekasse abrechnen darf, regelt jedes Bundesland selbst.
In Bayern können sich ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer nach einer Basisschulung von acht Unterrichtseinheiten bei den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege registrieren lassen und dann über den Entlastungsbetrag abrechnen; selbstständige Einzelpersonen erkennt das Bayerische Landesamt für Pflege an.
Dazu kommt eine Leistung, die es nur in Bayern gibt: das Bayerische Landespflegegeld von 500 €/Jahr 3 für alle ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern — einkommensunabhängig, auf Antrag beim Landesamt für Pflege.
Amtliche Quellen zu diesem Abschnitt: Bayerisches Landesamt für Pflege: Angebote zur Unterstützung im Alltag (öffnet in neuem Fenster) · Bayerisches Landesamt für Pflege: Landespflegegeld (öffnet in neuem Fenster) .
Was Sie außerdem wissen sollten, bevor der Dienst kommt
Ein Pflegedienst kostet Geld, und wie viel davon bei Ihnen hängen bleibt, hängt vom Pflegegrad und von der gewählten Leistung ab. Diese vier Ratgeber beantworten die Fragen, die beim ersten Telefonat fast immer aufkommen:
- Pflegesachleistung: ambulante Pflege über die Pflegekasse was die Pflegekasse einem ambulanten Dienst je Pflegegrad zahlt und wann ein Eigenanteil entsteht.
- Pflegegeld: Höhe, Anspruch und Auszahlung was mit dem Pflegegeld passiert, sobald zusätzlich ein Dienst kommt — und wie sich beides kombinieren lässt.
- Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2026: alle Beträge auf einen Blick alle Leistungen nach Pflegegrad nebeneinander, mit Betrag und Stand.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat richtig nutzen der monatliche Betrag für Betreuung und Hauswirtschaft, den viele nicht abrufen, weil sie ihn nicht kennen.
Häufige Fragen zu Pflegediensten in Essenbach
Wie viele ambulante Pflegedienste gibt es in Essenbach?
In Essenbach gibt es 3 ambulante Pflegedienste mit eigener Anschrift im Ort. Die Zahl stammt aus einem geprüften Verzeichnis und zählt nur Dienste, die hier gemeldet sind. Ob einer von ihnen gerade neue Patientinnen und Patienten aufnimmt, sagt die Zahl nicht: freie Kapazität wird nirgends gemeldet, das erfährt man nur im Gespräch.
Wie gut ist Essenbach mit ambulanter Pflege versorgt?
Auf 1.000 Einwohner ab 65 Jahren kommen in Essenbach 1,22 ambulante Pflegedienste. Im Landkreis Landshut sind es 0,52, in Bayern 0,57. Der Kreis bewegt sich damit auf Höhe des Landes, Essenbach liegt darüber.
| Ebene | Dienste je 1.000 Ew. 65+ |
|---|---|
| Essenbach | 1,22 |
| Landkreis Landshut | 0,52 |
| Bayern | 0,57 |
Der Kreiswert fasst 18 Dienste und 34.420 Einwohner ab 65 Jahren zusammen. Er ist deshalb belastbarer als der Ortswert: In einem Ort mit 3 Diensten verschiebt schon eine Eröffnung oder Schließung das Bild spürbar.
Die Zählung folgt der Anschrift des Dienstes, nicht seinem Einsatzgebiet. Über freie Kapazitäten, Wartezeiten oder die Qualität der Pflege sagt die Zahl nichts aus.
| Ambulante Pflegedienste im Ort | 3 |
|---|---|
| Einwohner | 11.970 |
| davon 65 Jahre und älter | 2.465 |
| Anteil ab 65 Jahren | 20,6 % |
An wen wende ich mich für kostenlose Beratung?
Jede gesetzlich pflegeversicherte Person hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — über die eigene Pflegekasse, auf Wunsch auch als Hausbesuch. Die Beratung ist neutral, dort verkauft niemand etwas; sie hilft beim Antrag ebenso wie bei der Suche nach einem Dienst mit freier Kapazität.
Wie Sie den Termin bekommen und was Sie mitbringen sollten: Pflegeberatung nach § 7a — der Ratgeber.
Einwohnerzahlen: Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 12411-02-03-5, Stichtag 31.12.2025. Dienste: eigener geprüfter Bestand; ein Prüfdatum je Eintrag liegt noch nicht vor.
Quellen
- § 36 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
- § 45b SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
- Art. 2 Abs. 4 Bayerisches Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG); Bayerisches Landesamt für Pflege · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026